Medizinprodukte für die Blutentnahme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.02.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.01.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
  • Punktions- und Blutentnahmeausrüstung (33141300)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
58922-2024
Verfahrensnummer
ebc72395-382a-466c-9985-a8fe00f2ca02

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die BG Klinikum Hamburg gGmbH beschafft Medizinprodukte für die Blutentnahme. Die Beschaffung erfolgt in einem Los im Auftrag mehrerer Auftraggeber, darunter die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH, und gilt auch für Nebenstandorte sowie verbundene Unternehmen. Die betroffenen Standorte liegen in zahlreichen Regionen Deutschlands; Angebote müssen bis zum 13. Februar 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Medizinprodukten zur Blutentnahme

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Medizinprodukte zur Blutentnahme

    Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Medizinprodukten zur Blutentnahme im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeber".

    Frist: 13.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Medizinprodukte zur Blutentnahme

Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Konzentrationspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Konzentrationspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Konzentrationspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für den jeweils angebotenen nächsthöheren Konzentrationspreis. Dazu wird der niedrigste Konzentrationspreis durch den Konzentrationspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert.
50 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit Außendienst 2. Erreichbarkeit Innendienst 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 5. Beratung 6. Reklamationsbearbeitung 7. Umstellungsunterstützung und -begleitung Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 20 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Erreichbarkeit Außendienst 1,0 Punkte = montags bis sonntags 0,75 Punkte = montags bis samstags 0,5 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte keine Angabe 2. Erreichbarkeit Innendienst 1,0 Punkte = montags bis sonntags 0,75 Punkte = montags bis samstags 0,5 Punkte = montags bis freitags 0 Punkte = keine Angabe 3. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 1,0 Punkte = max. 48 Stunden 0,75 Punkte = max. 72 Stunden 0,5 Punkte = Mehr als 72 Stunden 0 Punkte = keine Angabe 4. Anzahl der deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter im Bundesgebiet 1,0 Punkte = mehr als 6 Mitarbeiter 0,75 Punkte = 4 - 5 Mitarbeiter 0,5 Punkte = min. 3 Mitarbeiter 0 Punkte = < 3 Mitarbeiter Die Bewertung der Konzeptpunkte 5-6 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 4,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 3,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 2,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept Die Bewertung des Konzeptpunkts 7 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 8,0 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 6,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 4,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 2,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.
20 %
Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 20 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-3 werden wie folgt bewertet: 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 5 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 4 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 2 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 5 Punkte = Information am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 4 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 2 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe Die Bewertung des Konzeptpunktes 4 erfolgt nach dem folgenden Punktesystem: 5 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 4 Punkte = guter Erfüllungsgrad 3 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 2 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium B vergeben wird.
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 152403-2024

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