Medizinische Versorgung für Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Was wird ausgeschrieben
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz schreibt medizinische Versorgungsleistungen für Bewohner der Aufnahmeeinrichtungen an den Standorten Bitburg, Hermeskeil und Speyer aus. Der Auftrag umfasst die Behandlung von Akuterkrankungen, Verletzungen und chronischen Leiden gemäß Asylbewerberleistungsgesetz. Die Vergabe erfolgt in drei Losen, wobei der Gesamtwert der Leistungen auf Basis der vorliegenden Angaben geschätzt wird.
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Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz - die Beschaffung von medizinischer Versorgung für Bewohner der Aufnahmeeinrichtung an den Standorten Bitburg, Hermeskeil und Speyer im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Das Land Rheinland-Pfalz sucht medizinische Dienstleister für die gesundheitliche Betreuung von Bewohnern in drei Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Die Versorgung umfasst die Behandlung von akuten Erkrankungen, Verletzungen sowie die Betreuung bei chronischen Beschwerden nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die jeweils einen Standort (Bitburg, Hermeskeil und Speyer) abdecken. Interessierte Anbieter können sich für einzelne oder mehrere Standorte bewerben, wobei die Leistungen eine kontinuierliche medizinische Präsenz vor Ort erfordern.
Aufteilung in Lose
3 LoteDie zu beschaffenden Versorgungsleistungen umfassen unter anderem die Behandlung von leichteren Akuterkrankungen, Verletzungen als auch Verschlimmerungen chronischer Erkrankungen der Bewohner. Die Leistungen werden gemäß § 4 und § 6 AsylbLG gewährt.
Die zu beschaffenden Versorgungsleistungen umfassen unter anderem die Behandlung von leichteren Akuterkrankungen, Verletzungen als auch Verschlimmerungen chronischer Erkrankungen der Bewohner. Die Leistungen werden gemäß § 4 und § 6 AsylbLG gewährt.
Die zu beschaffenden Versorgungsleistungen umfassen unter anderem die Behandlung von leichteren Akuterkrankungen, Verletzungen als auch Verschlimmerungen chronischer Erkrankungen der Bewohner. Die Leistungen werden gemäß § 4 und § 6 AsylbLG gewährt.
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung