Mediaplanung und Durchführung einer crossmedialen Arbeitgeberkampagne
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.781.512,61 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
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- Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
- Werbekampagnen (79341400)
- Marketing (79342000)
- Direktmarketing (79342100)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 752690-2026
- Verfahrensnummer
- 1449d518-cf25-49c3-abf2-9ee1d778b86e
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz beauftragt die strategische Planung und Umsetzung einer crossmedialen Kampagne für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung. Dazu gehören Zielgruppenanalysen, die Auswahl digitaler und analoger Medien, der Einkauf und die Steuerung von Werbeflächen sowie Reporting und Erfolgskontrolle. Der Auftrag betrifft Rheinland-Pfalz, ist auf 1.440 Tage angelegt und hat einen geschätzten Wert von rund 1,78 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Strategische Konzeption (Mediaplanung), operative Umsetzung und Erfolgskontrolle einer crossmedialen Media-Kampagne für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Mediaagentur für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Strategische Konzeption und Mediaplanung (Zielgruppenerreichbarkeitsanalyse, Auswahl und strategische Planung der geeigneten digitalen und analogen Medien / Plattformen, Budgetplan) Medieneinkauf (Buchung und Steuerung der Werbeflächen) inkl. Reporting und Erfolgskontrolle crossmedialen Media-Kampagne für die Arbeitgeberdachmarke der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Frist: 02.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
21 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Anschreiben | 32 KB | |
| Sonstiges | 62 KB | |
| Anschreiben | 244 KB | |
| Anschreiben | 444 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Formular | 63 KB | |
| Formular | 68 KB | |
| Formular | 63 KB | |
| Formular | 68 KB | |
| Sonstiges | 221 KB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Vertragsbedingungen | 65 KB | |
| Sonstiges | 62 KB | |
| Sonstiges | 65 KB | |
| Formular | 63 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 695 KB | |
| Sonstiges | 75 KB | |
| Vertragsbedingungen | 520 KB | |
| Sonstiges | 194 KB |
Anforderungen
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
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