TED·420647-2026

Rahmenvereinbarung für Medialeistungen

Hamburg
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
Marketing und WerbungIT-DienstleistungenGlücksspielÖffentliche VerwaltungMedialeistungenWerbungMarketingRahmenvereinbarungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
€16M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
17. Juli 2026
-17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die LOTTO Hamburg GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für umfassende Medialeistungen aus, die Planung, Beratung, Analyse, Einkauf und Reporting umfassen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und kann auf maximal 48 Monate verlängert werden. Das Auftragsvolumen wird auf rund 15,97 Millionen Euro geschätzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.

VergabeHero-Einschätzung

Die LOTTO Hamburg GmbH sucht einen Partner für die strategische Planung und operative Abwicklung von Werbe- und Medialeistungen im Raum Hamburg. Der Auftrag umfasst das gesamte Spektrum von der Marktforschung und Analyse bis hin zum Einkauf und der Abrechnung von Medienplätzen. Die Zusammenarbeit ist als Rahmenvertrag für zunächst ein Jahr angelegt, kann sich jedoch durch automatische Verlängerungen auf insgesamt vier Jahre ausdehnen. Bieter müssen neben dem Preis auch spezifische Konzepte zur Teamstruktur und zur Vermarktung von Jackpot-Produkten vorlegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123-126, 128 GWB
  • Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes
  • Nachweis der Eignung bei Eignungsleihe durch Drittunternehmen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB, des § 21 Arbeitnehmerentsendegesetzes; § 98 c des Aufenthaltsgesetzes; § 19 des Mindestlohngesetzes; § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln. Nach § 56 VgV können Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der Teilnahme bzw. jeweiligen Angebotsfrist vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der LOTTO Hamburg GmbH. Teilnahmeanträge bzw. Angebote, die die geforderten Angaben bzw. Unterlagen nicht enthalten, werden (ggf. nach erfolgloser Nachforderung) ausgeschlossen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Medialeistungen

Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.

CPV 79340000, 79341000, 79341100
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste (endgültige) Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis (Angebotspreis brutto I + Angebotspreis brutto II) und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte. Die Leistungspunkte unterliegen einer Gewichtung von 60 % und der angebotene Angebotspreis einer Gewichtung von 40 %. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte) (gewichtet mit 60 %) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) (gewichtet mit 40 %) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der (Gesamt-)Angebotspreis wird über das Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden gelb markierten Positionen in den Preistabellen 1 und 2 im Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) -ANLAGE 2“ vom Bieter einzutragen. Der (Gesamt-)Angebotspreis ist der Gesamtbruttopreis in € des Angebotes, welcher sich aus der Addition des Angebotspreises brutto I aus der Preistabelle 1 und des Angebotspreises brutto II aus der Preistabelle 2 ergibt. Der Angebotspreis I brutto und der Angebotspreis II brutto errechnet sich jeweils aus dem Gesamtpreis netto in € („Zwischensumme“) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis I brutto ergibt sich aus der Multiplikation der Position 1 (geschätzter Auftragswert) mit der Position 2 (Prozentsatz) aus der Preistabelle 1. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis II brutto ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in €/netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit) aller Preispositionen in der Preistabelle 2. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit in €/netto ergeben sich zum einen aus den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto multipliziert mit der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslauf-zeit und zum anderen aus der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslaufzeit dividiert durch 1.000 multipliziert mit den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto (abhängig von der entsprechenden Preisposition und dem angegebenen Abrechnungsmodell). Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen geschätzten Mengen (grün markierte Positionen) können dem Dokument „Angebot (Erstangebot“ bzw. „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ entnommen werden. Beachten Sie hier die Ausführungen im Dokument "Bewerbungsbedingungen - Ziffer 3.9".

  • quality

    Die Leistungswertung ergibt sich aus den nachfolgend genannten Konzepten: - Konzept Jackpot - Teamkonzept Die Ausarbeitungen sind dem Erstangebot und dem endgültigen Angebot des Bieters gesondert auf einer eigenen erstellten Unterlage beizufügen. In den Ausarbeitungen soll der Bieter jeweils in vollständigen Sätzen ausführen und veranschaulichen, wie er im Rahmen der Zielsetzung und auf der Grundlage der beschriebenen Aspekte die auftragsgegenständliche Leistung durchführen würde. Dabei hat der Bieter die vorgegebene Struktur der einzelnen Konzepte einzuhalten, d. h. der Name des jeweiligen Konzeptes und die jeweiligen dazugehörigen Unterkriterien. Zu jedem Konzept ist in dem Dokument „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ aufgeführt, worauf es der LOTTO Hamburg GmbH dabei ankommt. Die „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ nebst den dazugehörigen Anhängen 1 bis 4 werden den nach Abschluss der Eignungsprüfung ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Die Ausarbeitungen sollen für das „Konzept Jackpot“ insgesamt auf möglichst maximal 15 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Etwaige grafische Darstellungen sind in diesen Seiten zu integrieren. Ebenso schließt die angegebene Seitenzahl etwaige Deckblätter mit ein. Die Ausarbeitungen zum „Teamkonzept“ sollen möglichst auf maximal 5 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Das „Konzept Jackpot“ wird mit Leistungspunkten bewertet. Die Kriterien (1), (4), (5), (6) als auch die einzelnen Unterkriterien zu (2) und (3) können jeweils mit 0 (= ungenügend), 2, (= mangelhaft), 4 (= ausreichend), 6 (= befriedigend) 8 (= gut) oder 10 (= sehr gut) Punkten bewertet werden. Die Summe der in den 4 Kriterien bzw. 7 Unterkriterien erreichten Punkte ergibt die Punktzahl für dieses Konzept. Folglich kann ein Bieter mit diesem Konzept insge-samt maximal 110 Punkte (= 11 x 10 Punkte) erzielen. Das Teamkonzept wird dahingehend bewertet, ob die festgelegten Mindestanforderungen („mindestens“, „muss“) vom Bieter eingehalten worden sind. Sollte eine Mindestanforderung nicht vom Bieter erfüllt sein, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da dann das Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (s. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Die Bewertung hinsichtlich der einzuhaltenden Mindestanforderungen erfolgt jedoch erst mit der mit dem endgültigen Angebot eingereichten Darstellung des Teams.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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