Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Leistungsberechtigten

Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Jena schreibt eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus. Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt, die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Beauftragung erfolgt auf Basis des SGB II und SGB III.
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Ziel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)
Die Stadtverwaltung Jena sucht einen Dienstleister für ein Coaching- und Aktivierungsprogramm, das Langzeitarbeitslose bei der Rückkehr in den Beruf unterstützt. Das Programm umfasst drei Schwerpunkte: die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt durch den Abbau persönlicher Hindernisse, die aktive Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Jobs sowie die anschließende Betreuung zur Sicherung des Arbeitsplatzes. Es handelt sich um eine klassische Maßnahme der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch, die darauf abzielt, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden nachhaltig zu verbessern.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB dürfen nicht vorliegen
- Nachweis der Eignung gemäß gesetzlicher Bestimmungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB Nachforderung von Unterlagen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mit einer Frist von 5 Tagen.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel der Maßnahme ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie deren schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung erfolgt entsprechend § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Kombination der Elemente zur - Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5 SGB III)
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung