Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum in Flensburg

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Schleswig-Flensburg schreibt eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung von Arbeitsuchenden aus. Ziel ist die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung durch individuelles Coaching und verpflichtende Praktika. Der Vertrag läuft vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2027, wobei eine Verlängerungsoption besteht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung. Persönliche Hemmnisse sollen abgebaut und vorhandene individuelle Ressourcen genutzt werden. So soll nicht nur eine Aktivierung erreicht werden, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Um diese Ziele zu erreichen ist ein fester Bestandteil der Maßnahme eine praktische Erprobung im Rahmen einer Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum). Diese ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmenden aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erarbeiten, die sowohl dem Fallmanagement, als auch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Stellensuchverhalten und die Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmenden soll verbessert werden. Die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und weitere Kompetenzen zur Optimierung des Bewerberverhaltens müssen beinhaltet sein.
Der Kreis Schleswig-Flensburg sucht einen Bildungsträger für ein Coaching-Programm, das Arbeitsuchende bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt unterstützt. Die Teilnehmer sollen durch gezielte Beratung, die Erstellung von Bewerbungsunterlagen und ein verpflichtendes Praktikum bei Arbeitgebern fit für eine Anstellung oder Ausbildung gemacht werden. Das Programm zielt darauf ab, persönliche Hindernisse abzubauen und die Vermittlungschancen aktiv zu verbessern. Der Auftrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend im November 2026, und beinhaltet eine Option auf Verlängerung.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
- Erfüllung der Anforderungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung. Persönliche Hemmnisse sollen abgebaut und vorhandene individuelle Ressourcen genutzt werden. So soll nicht nur eine Aktivierung erreicht werden, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Um diese Ziele zu erreichen ist ein fester Bestandteil der Maßnahme eine praktische Erprobung im Rahmen einer Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum). Diese ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmenden aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erarbeiten, die sowohl dem Fallmanagement, als auch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Stellensuchverhalten und die Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmenden soll verbessert werden. Die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und weitere Kompetenzen zur Optimierung des Bewerberverhaltens müssen beinhaltet sein.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Preisblatt eingetragenen Angebotspreises (Pauschalpreis brutto). Pro Ausführungsfrist (Laufzeit: 01.11.2026 bis 31.10.2027; 1. optionale Verlängerung: 01.11.2027 bis 31.10.2028; 2. Optionale Verlängerung: 01.11.2028 bis 31.10.2029) ist jeweils ein Angebotspreis anzugeben. Aus den angegebenen drei Angebotspreisen wird der Durchschnitt pro Jahr errechnet. D.h. die Gesamtsumme der Laufzeit und den zwei optionalen Verlängerungen wird durch drei (Jahre) geteilt. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage der preislichen Bewertung und ist auch im Preisblatt zu vermerken.
- quality60%
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter Teil III der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien vorgenommen. Die einzelnen Wertungskriterien sind prozentual gewichtet. Diese Gewichtung ist der sogenannte Wertungsfaktor. Der jeweilige Wertungsfaktor spiegelt die Bedeutung des jeweiligen Wertungskriteriums wider. Für jedes einzelne Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung erfolgt nach entsprechendem Erfüllungsgrad auf einer Punkteskala von 0 – 3 (Leistungspunkte). 0 Punkte bedeutet, dass der Zielerfüllungsgrad in keiner Weise erreicht wird. Dies gilt auch, wenn die Anforderung lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird oder die im Bieterkonzept beschriebenen Inhalte bzw. Rahmenbedingungen nicht den in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Inhalten und Rahmenbedingungen entsprechen. 1 Punkt bedeutet, dass ein geringer Zielerfüllungsgrad vorhanden ist. Die Anforderungen an das Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich. 2 Punkte bedeutet, dass ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad dargestellt wird. Die Mindestanforderungen sind im Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmeziels verspricht Erfolg. 3 Punkte bedeutet, dass ein hoher Zielerfüllungsgrad erreicht wird. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend. Zunächst werden die Leistungspunkte für jedes einzelne Wertungskriterium ermittelt. Im Anschluss wird der Wertungsfaktor des Wertungskriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert. So erhält man für jedes Wertungskriterium entsprechende Wertungspunkte. Diese Wertungspunkte werden im Anschluss addiert, so dass sich ein endgültiger Wert zwischen 0 und 300 Punkten (Summe aller Wertungspunkte) ergibt. Eine Bewertung mit 0 Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Nach Beurteilung der Qualität (Konzeptinhalt) und des Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, welches unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist, d. h. den höchsten Nutzwert (Verhältnis Preis/Leistung) erzielt und somit den Zuschlag zur Durchführung des Auftrages erhalten soll.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung