Massen- und NMR-Spektrometer mit Probenwechsler
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Greifswald KöRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 218204-2026
- Verfahrensnummer
- 9afea4b4-7cd8-45fe-b4b4-50dda8c2ce51
- CPV-Codes
- 38433100 · Massenspektrometer
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Kurzbeschreibung
Die Universitätsmedizin Greifswald beschafft ein hochauflösendes NMR-Spektrometer inklusive automatischem Probenwechsler. Das Gerät dient der quantitativen und qualitativen Analyse von Metaboliten in klinischen Proben wie EDTA-Plasma, Urin und Liquor. Die Vergabe erfolgt anhand einer Gewichtung von 50 Prozent Preis und 50 Prozent Leistung.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferleistung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Massen/NMR- Spektrometer und Probenwechsler
Beschafft werden soll ein leistungsfähiges Gerät zur Analyse von EDTA-Plasma, Urin und Liquor zur Durchführung von 1H-NMR-Messungen. Gegenstand der Beschaffung ist ein Gerät und automatischer Probenwechsler, mit dem die Signale der Wasserstoffkerne (Protonen) hochauflösend erfasst und zur quantitativen sowie qualitativen Bestimmung von Metaboliten (insbesondere Aminosäuren, Lipoproteinen und weiteren relevanten Molekülklassen) ausgewertet werden können. Das zu beschaffende System soll die bestehende Forschungsinfrastruktur mit derzeit zwei NMR-Geräten der Firma Bruker funktional und kapazitiv ergänzen. Hierfür ist insbesondere die Gewährleistung technischer und organisatorischer Schnittstellen erforderlich.
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
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| SESony Europe Ltd. | 1 | 02.09.2026 | - |
| SGStryker GmbH + Co.KG | 1 | 28.08.2026 | - |
| SHSiemens Healthineers AG | 1 | 28.08.2026 | - |
| CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | 1 | 21.08.2026 | - |
| GHGE HealthCare Deutschland | 1 | 12.08.2026 | - |
| BSBrainlab Sales GmbH | 1 | 20.07.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Einführung eines rund um die Uhr betriebenen Security Operations Centers mit SIEMDeutsche Telekom Security GmbHUniversitätsklinikum JenaJena, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.12.2024noch 14 Monate03.12.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.09.2026 | Erweiterung der mikrobiologischen Diagnostik durch ein Vitek-2-System mit 120 Plätzen | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Rahmenvertrag für Erneuerung und Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Sicherheitsdienstleistungen für den sicheren Betrieb eines Klinikums | Offen | - | - |
| 16.09.2026 | Automatisierte Plattform für Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie | Offen | - | - |
| 15.09.2026 | Zwei kompatible Blutkulturautomaten für die mikrobiologische Diagnostik | Vergeben | BDBecton Dickinson GmbH | - |
| 03.09.2026 | Zwei Blutkulturautomaten mit Systemkomponenten, Softwareanbindung und Service | Offen | - | - |
| 02.09.2026 | 7-Laser-Spektral-Durchflusszytometer für hochdimensionale Zellanalysen | Vergeben | SESony Europe Ltd. | - |
| 01.09.2026 | Server-, Switch- und Bandbibliotheks-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 31.08.2026 | Robotergestütztes Operationssystem für orthopädische Knie- und Hüftchirurgie | Vergeben | SGStryker GmbH + Co.KG | - |
| 31.08.2026 | Lieferung und Inbetriebnahme eines Analysesystems Atellica Solution mit Service | Vergeben | SHSiemens Healthineers AG | - |
| 28.08.2026 | Server-, Speicher- und Computerinfrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Beschaffung von vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräten | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Laser-Scanning-Mikroskop LSM 910 mit Zusatzkomponenten | Vergeben | CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | - |
| 20.08.2026 | Spektral-Durchflusszytometer SONY ID7000 | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Atellica Solution Analyse‑System für klinische Chemie und Immunoassays inkl. Zubehör | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Robotikgestütztes orthopädisches Operationssystem inkl. Planung, Navigation, Tracking und Zubehör | Vergeben | - | - |
| 17.08.2026 | Erweiterung und Erneuerung der Serverinfrastruktur für ein Proxmox‑basiertes, skalierbares Serversystem | Offen | - | - |
| 12.08.2026 | Vier Ultraschallgeräte (2 x Vivid iq und 2 x Vivid Pioneer) | Vergeben | GHGE HealthCare Deutschland | - |
| 24.07.2026 | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Mobiliar | Offen | - | - |
| 21.07.2026 | Mobile robotische OP-Suite für Wirbelsäulenchirurgie | Vergeben | BSBrainlab Sales GmbH | - |
| 20.07.2026 | Bereitstellung von Server-Infrastruktur für ein Datenintegrationszentrum | Offen | - | - |
| 17.07.2026 | Live-Cell-Imaging-System für die medizinische Forschung | Offen | - | - |
| 15.07.2026 | Server-Infrastruktur für den Betrieb eines Datenintegrationszentrums | Vergeben | - | - |
| 09.07.2026 | Beschaffung einer robotischen OP-Suite für die Wirbelsäulenchirurgie | Vergeben | - | - |
| 06.07.2026 | Wartung und DGUV-V3-Prüfung von Sicherheitswerkbänken, Laminar-Flow-Anlagen und Käfigwechselstationen | Vergeben | TFThermo Fisher Scientific GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLC-MS/MS-System für quantitative und qualitative Analytik
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft ein Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC-MS/MS) für quantitative und qualitative Analysen. Das Gerät soll als Ersatz beziehungsweise Backup für ein ausgelastetes und alterndes Bestandssystem dienen und die Patientenversorgung sowie weitere Bereiche unterstützen. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; der Einsatzort liegt in der Region Cottbus (NUTS-Code DE402).
55 % ähnlichAutomatisierte Plattform für Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft eine automatisierte Plattform für die Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie (HDX-MS). Zum Umfang gehören die HDX-Automatisierung, chromatografische Trennung, Steuerungs- und Analysesoftware sowie die technische Integration in die vorhandene hochauflösende Massenspektrometrie. Die Plattform soll am Standort Greifswald die Untersuchung von Proteindynamik, strukturellen Veränderungen sowie Protein-Protein- und Protein-Ligand-Interaktionen ermöglichen; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
48 % ähnlichGaschromatograph mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS) inkl. Zubehör
Cottbus · Offen · Frist 18.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft einen Gaschromatographen mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS) inklusive Pyrolyseeinheit, Headspace-Autosampler, temperaturprogrammierbarem Injektor mit aktiver Kühlung, Steuer- und Auswertesoftware sowie Spektrenbibliothek. Das System wird zur Identifikation und Quantifizierung organischer Verbindungen in der Batterieforschung und dem Batterierecycling eingesetzt, insbesondere zur Analyse von Elektrolyt-Zersetzungsprodukten, polymeren Zellkomponenten und Schwarzmasse. Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind Bestandteil der Leistung. Bewerbungsfrist ist der 18. September 2026.
48 % ähnlichAutomatisiertes Hochdurchsatz-Durchflusszytometer und automatisierter Multimode-Reagenzdispenser
Saarbrücken · Offen · Frist 24.09.2026
Die Universität des Saarlandes schreibt die Beschaffung eines automatisierten Hochdurchsatz-Durchflusszytometers und eines automatisierten Multimode-Reagensdispensers aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Los 1 kombiniert beide Geräte mit einer Lieferfrist von 30 Tagen, Los 2 betrifft den Dispenser allein mit einer Lieferfrist von 45 Tagen. Die Bewertung erfolgt zu 30 Prozent nach Qualität und zu 70 Prozent nach Preis, mit Abgabefrist am 24. September 2026.
45 % ähnlichErweiterung der mikrobiologischen Diagnostik durch ein Vitek-2-System mit 120 Plätzen
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft für den Standort Karlsburg ein Vitek-2-System zur antimikrobiellen Empfindlichkeitstestung mit 120 Plätzen. Dabei wird ein vorhandenes System mit 60 Plätzen ersetzt, sodass künftig zwei Systeme mit jeweils 120 Plätzen und insgesamt 240 Plätzen zur Verfügung stehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage.
43 % ähnlichHochauflösendes LC/MS/MS-System mit zwei HPLC-Systemen
Merseburg · Offen · Frist 01.10.2026
Die Hochschule Merseburg beschafft ein hochauflösendes Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC/MS/MS) mit zwei Hochleistungsflüssigkeitschromatographen (HPLC). Das System soll Stoffe im gezielten und nicht gezielten Screening identifizieren und quantifizieren sowie insbesondere für PFAS-Anwendungen und Forschungsarbeiten in der Lebensmittel-, Arzneimittelrückstands- und Umweltanalytik geeignet sein. Der Leistungsort liegt in der Region Merseburg (NUTS-Region DEE0B); Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlichTriple-Quadrupol-ICP-MS/MS-System mit Zubehör und Installation
Cottbus · Offen · Frist 21.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft ein Triple-Quadrupol-ICP-MS/MS-System (Tandem-Massenspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma) inklusive Reaktionszelle, Probeneinführungssystemen, Autosampler, Kühler, Gasverdünnung, Software und PC. Das System wird für die Spuren- und Ultraspurenelementanalytik von Batteriemetallen und Leitsalzabbauprodukten in der Batterieforschung und dem Batterierecycling eingesetzt. Die Lieferung umfasst Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung vor Ort, mit Bewerbungsfrist bis 21. September 2026.
41 % ähnlichHochauflösendes Massenspektrometer für Proteomik und Lipidomik
Mainz · Offen
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschafft ein hochauflösendes Massenspektrometer des Modells Excedion Pro mit Vanquish Neo, Elektronentransferdissoziation (ETD) und feldasymmetrischer Ionenmobilitätsspektrometrie (FAIMS). Das Gerät soll in Mainz für strukturelle Massenspektrometrie sowie proteomische und lipidomische Analysen eingesetzt werden und wird im Rahmen eines bewilligten Großgeräteantrags der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschafft. Die Vergabe erfolgt nach den Angaben ohne Wettbewerb aus technischen und patentrechtlichen Gründen an Thermo Fisher Scientific; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
41 % ähnlichMetabolischer Flux-Analyzer (1 Stück)
Magdeburg · Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg beschafft einen Metabolischen Flux-Analyzer, ein Laborgerät zur Analyse von Stoffwechselprozessen. Die Ausschreibung umfasst ein Gerät und richtet sich an Lieferanten im offenen Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
41 % ähnlichLieferung eines MPI-Tomographen für Proben bis 30 cm Durchmesser
Bonn · Offen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) beschafft einen MPI-Tomographen, also ein System zur dreidimensionalen Bildgebung, für Proben mit bis zu 30 cm Durchmesser. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung eines Systems gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung; die Beschaffung ist einem Auftrag in der Region mit dem NUTS-Code DE263 zugeordnet. Ein Zeitrahmen und ein geschätzter Auftragswert sind nicht angegeben.
40 % ähnlichHochauflösendes Massenspektrometer mit Nano-Flüssigkeitschromatografie
Oldenburg · Offen
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg beschafft für ihr Institut für Chemie und Biologie des Meeres ein hochauflösendes Massenspektrometer, gekoppelt mit einer Nano-Flüssigkeitschromatografie (Nano-LC). Das System soll für Komplexom-Analysen des Photosyntheseapparates des Dinoflagellaten Prorocentrum cordatum sowie künftig für marine Metaproteomik eingesetzt werden. Geplant sind umfangreiche Messkampagnen mit jeweils mehreren hundert Proben am Standort Oldenburg; ein konkreter Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
39 % ähnlichLieferung eines Flüssigchromatographen mit Triple-Quadrupol LC-MS/MS für das Landesamt für Arbeitsschutz
Neumünster · Offen · Frist 25.09.2026
Das Land Schleswig-Holstein vergibt im offenen Verfahren die Lieferung eines Flüssigchromatographen mit Triple‑Quadrupol LC‑MS/MS für das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Das Projekt umfasst ein einzelnes Los und die Angebotsfrist endet am 25. September 2026. Die Zuschlagskriterien verteilen sich auf Preis (30 %) und mehrere Qualitätsaspekte wie analytische Leistungsfähigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit.
39 % ähnlichAustausch eines heliumarmen Magnetresonanztomographiesystems im laufenden Klinikbetrieb
Heidelberg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Thoraxklinik Heidelberg gGmbH – Universitätsklinikum Heidelberg beschafft ein modernes heliumarmes Magnetresonanztomographiesystem (MRT) als Ersatz für das bestehende Gerät. Der Auftrag umfasst Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme im laufenden Klinikbetrieb und hat einen geschätzten Wert von 1,35 Millionen Euro. Die Leistung wird in Heidelberg erbracht; die vorgesehene Laufzeit beträgt 720 Tage, und die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
38 % ähnlichErsteinrichtung und Ausstattung für Forschungslabore mit wissenschaftlichen Geräten
Erlangen · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum Erlangen beschafft die Ersteinrichtung und Laborausstattung für einen Neubau in Erlangen. Der Auftrag umfasst zehn Lose mit Geräten wie Plattenlesern, optischen Tischen, Zentrifugen, Schüttlern, Waagen, Bildgebungssystemen, Mikroskopen, Kryostaten und Geräten zur Vervielfältigung von Erbsubstanz. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
38 % ähnlichSequenziergerät für molekularpathologische Diagnostik mit 48-Monats-Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien
Halle (Saale) · Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft ein Sequenziergerät für kleine bis mittlere Anwendungen in der molekularpathologischen Diagnostik, einschließlich Software, Installation, Inbetriebnahme und Schulung. Das System soll RNA-Analysen, Pathogennachweise und amplicon- sowie anreicherungsbasierte Sequenzierungsverfahren durchführen können. Zusätzlich wird ein 48-Monate-Rahmenvertrag für die erforderlichen Reagenzienkits abgeschlossen; Wartungsleistungen sind optional. Das Gesamtbudget beträgt etwa 376.729 Euro netto, wobei die Lieferung und Inbetriebnahme bis zum 11. Dezember 2026 erfolgen müssen.
38 % ähnlichUltra-Hochleistungs-Flüssigchromatographiesystem für Nano- bis Mikroflussanwendungen
Hannover · Offen · Frist 19.10.2026
Das Fraunhofer ITEM mit Sitz in Hannover beschafft ein Ultra-Hochleistungs-Flüssigchromatographiesystem (UHPLC) für Nano- bis Mikroflussanwendungen. Das System soll komplexe biologische Proben vor der massenspektrometrischen Analyse trennen und für hochsensitive proteomische Anwendungen in der Infektionsforschung, Immunologie, Pandemievorsorge sowie Wirkstoff- und Biomarkerforschung eingesetzt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 250.000 Euro; der Leistungsort liegt in der Region München, die vorgesehene Dauer beträgt 360 Tage und die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
37 % ähnlichBetriebsbereites interventionelles MRT-System
Magdeburg · Offen
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft ein vollständig funktionsfähiges interventionelles MRT (Magnetresonanztomograf) einschließlich aller für die Nutzung erforderlichen Bestandteile. Das System soll in Krankenversorgung, Lehre und Ausbildung eingesetzt werden, insbesondere für interventionelle Eingriffe und therapiebegleitende Diagnostik mit kontinuierlicher MRT-basierter Bildführung. Der Leistungsort liegt in Magdeburg; ein konkreter Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
37 % ähnlichLieferung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit Software und Zubehör
Offen · Frist 22.09.2026
Die Freie Universität Berlin, Fachbereich BCP, beschafft ein Quadrupol-Massenspektrometer einschließlich Software und Zubehör. Die Ausschreibung betrifft eine einmalige Lieferung nach Berlin; weitere Angaben zur Größenordnung sind nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 eingereicht werden.
36 % ähnlichGaschromatographie-Massenspektrometrie-System
Offen · Frist 25.09.2026
Der IFN Schönow e.V. beschafft ein System zur Gaschromatographie und Massenspektrometrie, also zur Trennung und Identifizierung chemischer Stoffe. Die Ausschreibung ist der Region Brandenburg (DE4) zugeordnet; weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor. Die Frist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
36 % ähnlichZwei Blutkulturautomaten mit Systemkomponenten, Softwareanbindung und Service
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald beschafft für ihr Institut für Medizinische Mikrobiologie zwei weitere Blutkulturautomaten des Typs BD BACTEC FX STACK. Zum Auftrag gehören außerdem erforderliche Systemkomponenten, die Softwareanbindung, Wartungs- und Serviceleistungen sowie zugehörige Verbrauchsmaterialien. Die Beschaffung soll im Zusammenhang mit der Fusion mit dem Klinikum Karlsburg die Kapazität der Blutkulturdiagnostik erweitern; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
36 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: JEOL (Germany) GmbH
Zuschlagswert: 598.250 EUR · Vertragsschluss: 28.04.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
261 vergleichbare Verfahren, davon 193 mit erfasstem Zuschlag · 92 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 344.648,58 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 25 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
15 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Agilent Technologies Deutschland GmbH · Waldbronn
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bruker BioSpin GmbH & Co. KG · Ettlingen
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Becton Dickinson GmbH · Heidelberg
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens Healthineers AG · Erlangen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
AB Sciex Germany GmbH · Darmstadt
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bruker Daltonics GmbH & Co. KG · Bremen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH · Oberkochen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Xenocs SAS · Grenoble
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Shimadzu Deutschland GmbH · Duisburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Vakuumkomponenten, Messröhren, Lecksucher und Vakuumpumpen
Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung · Göttingen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2028
Auftragnehmer: Pfeiffer Vacuum Components & Solutions GmbH +3 weitere
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Herstellung und Lieferung tragbarer Massenspektrometer mit gaschromatographischer Vortrennung
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.12.2029
Auftragnehmer: Siegrist GmbH
Vertragsschluss: 02.12.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Doppel-Filamenten für die Massenspektrometrie
European Commission, DG JRC - Joint Research Centre · Eggenstein-Leopoldshafen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.09.2030
Auftragnehmer: THERMO FISHER SCIENTIFIC GMBH
Vertragsschluss: 09.09.2026
Zuschlagswert: 350.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsmedizin Greifswald KöR
17489 · Greifswald
stefanie.schmidt@med.uni-greifswald.de+49 383486520149 erfasste Verfahren, davon 27 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenNicola Hüttmann
nicola.huettmann@med.uni-greifswald.de+49 383486 0
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de+49 385 588-15164
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:45 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 30.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:36 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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