Hochauflösendes LC/MS/MS-System mit zwei HPLC-Systemen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hochschule MerseburgProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 601863-2026
- Verfahrensnummer
- 541ea0c1-fe94-477a-af2b-ece6e8d41047
- CPV-Codes
- 38432200 · Chromatografen
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Kurzbeschreibung
Die Hochschule Merseburg beschafft ein hochauflösendes Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC/MS/MS) mit zwei Hochleistungsflüssigkeitschromatographen (HPLC). Das System soll Stoffe im gezielten und nicht gezielten Screening identifizieren und quantifizieren sowie insbesondere für PFAS-Anwendungen und Forschungsarbeiten in der Lebensmittel-, Arzneimittelrückstands- und Umweltanalytik geeignet sein. Der Leistungsort liegt in der Region Merseburg (NUTS-Region DEE0B); Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschafft wird ein hochauflösendes LC/MS/MS-System mit zwei HPLC-Systemen zur Identifizierung und Quantifizierung im Targeted- und Non-Targeted-Screening.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Hochleistungsflüssigkeitschromatograph (HPLC)
Das System muss insbesondere für PFAS-Anwendungen sowie für Forschungsanwendungen in der Lebensmittel-, Arzneimittelrückstands- und Umweltanalytik geeignet sein. Funktional gleichwertige oder technisch überlegene Lösungen sind zulässig, soweit dies bei den nachstehenden Anforderungen ausdrücklich vorgesehen ist oder die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen wird. Näheres, insbesondere die Spezifikationen, entnehmen Sie bitte der Unterlage C.1_Leistungsbeschreibung.
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Hochleistungsflüssigkeitschromatograph (HPLC)
- niedrigster Angebotspreis
- 80 %
- Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
- 8 %
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- 4 %
- Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.
- 8 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Anschreiben | 135 KB | |
| Anschreiben | 205 KB | |
| Sonstiges | 180 KB | |
| Sonstiges | 204 KB | |
| Sonstiges | 150 KB | |
| Sonstiges | 158 KB | |
| Sonstiges | 147 KB | |
| Sonstiges | 169 KB | |
| Formular | 378 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 184 KB | |
| Anschreiben | 317 KB | |
| Sonstiges | 37 KB | |
| Sonstiges | 124 KB | |
| Sonstiges | 105 KB | |
| Vertragsbedingungen | 152 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Vertragsbedingungen | 23 KB |
Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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| ATAgilent Technologies Deutschland GmbH | Waldbronn | 7 | 0 | 28.08.2026 | 268 Tsd. € | steigend |
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| BDBecton Dickinson GmbH | Heidelberg | 4 | 0 | 12.08.2026 | 302 Tsd. € | steigend |
| BBBruker BioSpin GmbH & Co. KG | Ettlingen | 4 | 0 | 24.07.2026 | 385 Tsd. € | steigend |
| SDShimadzu Deutschland GmbH | Duisburg | 3 | 0 | 03.09.2026 | 214 Tsd. € | steigend |
| ASAB Sciex Germany GmbH | Darmstadt | 3 | 0 | 24.07.2026 | 349 Tsd. € | steigend |
| XSXenocs SAS | Grenoble | 2 | 0 | 14.09.2026 | 265 Tsd. € | steigend |
| S&STOE & Cie GmbH | Darmstadt | 2 | 0 | 28.08.2026 | 674 Tsd. € | steigend |
| KDKEYENCE DEUTSCHLAND GmbH | Frankfurt am Main | 2 | 0 | 14.08.2026 | 110 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (61) · Sachsen-Anhalt (21) · Sachsen (20) · Bayern (18) · Baden-Württemberg (17) · Niedersachsen (16)| UDUniversität Duisburg-Essen | Duisburg | 13 | 28.08.2026 |
| UGUniversitätsmedizin Greifswald KöR | Greifswald | 8 | 02.09.2026 |
| HDHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 40225 Düsseldorf | 6 | 16.09.2026 |
| HDHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf | Düsseldorf | 6 | 22.08.2026 |
| TUTechnische Universität Bergakademie Freiberg | - | 4 | 04.09.2026 |
| UHUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR | Halle (Saale) | 4 | 07.08.2026 |
| TUTechnische Universität Clausthal - Institute of Geotechnology and Mineral Resources Department of Geoscience | Clausthal-Zellerfeld | 4 | 06.08.2026 |
| FJFriedrich-Schiller-Universität Jena | Jena | 4 | 30.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Hochschule Merseburg
Aktiv seit 2026 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
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| 10.07.2026 | Laserprojektoren mit WUXGA-Auflösung und mindestens 6.500 ISO-Lumen | Vergeben | SGStudio-Elektroakustik GmbH | - |
| 10.07.2026 | Digitale Tafeln mit 98-Zoll-Touchdisplay und integrierter Lehrsoftware | Vergeben | ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | - |
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLC-MS/MS-System für quantitative und qualitative Analytik
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft ein Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC-MS/MS) für quantitative und qualitative Analysen. Das Gerät soll als Ersatz beziehungsweise Backup für ein ausgelastetes und alterndes Bestandssystem dienen und die Patientenversorgung sowie weitere Bereiche unterstützen. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; der Einsatzort liegt in der Region Cottbus (NUTS-Code DE402).
69 % ähnlichGaschromatograph mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS) inkl. Zubehör
Cottbus · Offen · Frist 18.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft einen Gaschromatographen mit Tandem-Massenspektrometer (GC-MS/MS) inklusive Pyrolyseeinheit, Headspace-Autosampler, temperaturprogrammierbarem Injektor mit aktiver Kühlung, Steuer- und Auswertesoftware sowie Spektrenbibliothek. Das System wird zur Identifikation und Quantifizierung organischer Verbindungen in der Batterieforschung und dem Batterierecycling eingesetzt, insbesondere zur Analyse von Elektrolyt-Zersetzungsprodukten, polymeren Zellkomponenten und Schwarzmasse. Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind Bestandteil der Leistung. Bewerbungsfrist ist der 18. September 2026.
68 % ähnlichHochauflösendes Massenspektrometer für Proteomik und Lipidomik
Mainz · Offen
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz beschafft ein hochauflösendes Massenspektrometer des Modells Excedion Pro mit Vanquish Neo, Elektronentransferdissoziation (ETD) und feldasymmetrischer Ionenmobilitätsspektrometrie (FAIMS). Das Gerät soll in Mainz für strukturelle Massenspektrometrie sowie proteomische und lipidomische Analysen eingesetzt werden und wird im Rahmen eines bewilligten Großgeräteantrags der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschafft. Die Vergabe erfolgt nach den Angaben ohne Wettbewerb aus technischen und patentrechtlichen Gründen an Thermo Fisher Scientific; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
67 % ähnlichTriple-Quadrupol-ICP-MS/MS-System mit Zubehör und Installation
Cottbus · Offen · Frist 21.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft ein Triple-Quadrupol-ICP-MS/MS-System (Tandem-Massenspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma) inklusive Reaktionszelle, Probeneinführungssystemen, Autosampler, Kühler, Gasverdünnung, Software und PC. Das System wird für die Spuren- und Ultraspurenelementanalytik von Batteriemetallen und Leitsalzabbauprodukten in der Batterieforschung und dem Batterierecycling eingesetzt. Die Lieferung umfasst Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung vor Ort, mit Bewerbungsfrist bis 21. September 2026.
67 % ähnlichFluessigchromatograph mit Triple-Quadrupol LC-MS Massenspektrometrie-Kopplung
24103 Kiel · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gebaeudemanagement Schleswig-Holstein AoeR beauftragt die Lieferung eines Flüssigchromatographen mit Triple-Quadrupol LC-MS-Massenspektrometrie-Kopplung für das LASG. Es handelt sich um ein einzelnes Messinstrument, das in den Laborbetrieb integriert werden soll. Die Ausschreibung endet am 25. September 2026.
50 % ähnlichLieferung und Aufstellung eines LC-MS/MS-Systems zur Schadstoffanalyse
Offen · Frist 29.09.2026
Das DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH beschafft ein LC-MS/MS-System (Flüssigchromatografie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie) zur quantitativen Bestimmung organischer Schadstoffe. Zum Auftrag gehören die Lieferung und die betriebsbereite Aufstellung des Systems. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Deutschland; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichSystem für Flüssigchromatografie mit Tandem-Massenspektrometrie
Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beschafft ein System für Flüssigchromatografie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Die Ausschreibung ist Deutschland zugeordnet; Angaben zu Umfang, technischen Anforderungen und Lieferzeitraum liegen nicht vor, die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
47 % ähnlichFlüssigchromatografie-Massenspektrometrie-System
70569 Stuttgart · Offen · Frist 18.09.2026
Die Universität Stuttgart beschafft ein LC-MS-System, also ein kombiniertes Flüssigchromatografie-Massenspektrometrie-System. Der Auftrag umfasst ein System für den Standort Stuttgart; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Frist für Angebote endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
46 % ähnlichSieben Analysengeräte für Batterieforschung und Batterierecycling
Cottbus · Offen · Frist 18.09.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft sieben spezialisierte Analysengeräte für ihr Fachgebiet Physikalische Chemie, darunter ein potentiometrisches Titrationssystem, ein Rotationsviskosimeter, Massenspektrometer und Infrarotspektrometer mit Thermogravimetrie-Kopplung, einen Elementaranalysator, ein UV-Vis-Spektrophotometersystem und ein Gasverdrängungspyknometer. Die Lieferung umfasst Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung vor Ort. Die Ausschreibung läuft im offenen Verfahren mit Abgabefrist am 18. September 2026 und wird in sieben separate Lose aufgeteilt.
42 % ähnlichLieferung eines Flüssigchromatographen mit Triple-Quadrupol LC-MS/MS für das Landesamt für Arbeitsschutz
Neumünster · Offen · Frist 25.09.2026
Das Land Schleswig-Holstein vergibt im offenen Verfahren die Lieferung eines Flüssigchromatographen mit Triple‑Quadrupol LC‑MS/MS für das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Das Projekt umfasst ein einzelnes Los und die Angebotsfrist endet am 25. September 2026. Die Zuschlagskriterien verteilen sich auf Preis (30 %) und mehrere Qualitätsaspekte wie analytische Leistungsfähigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit.
42 % ähnlichAutomatisierte Plattform für Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft eine automatisierte Plattform für die Wasserstoff-Deuterium-Austausch-Massenspektrometrie (HDX-MS). Zum Umfang gehören die HDX-Automatisierung, chromatografische Trennung, Steuerungs- und Analysesoftware sowie die technische Integration in die vorhandene hochauflösende Massenspektrometrie. Die Plattform soll am Standort Greifswald die Untersuchung von Proteindynamik, strukturellen Veränderungen sowie Protein-Protein- und Protein-Ligand-Interaktionen ermöglichen; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
41 % ähnlichHochleistungsflüssigkeitschromatografie-System mit automatischem Probengeber und Mehrfachdetektor
03048 Cottbus · Offen · Frist 23.09.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft ein System für Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) mit automatischem Probengeber und Mehrfachdetektor. Der Leistungsort liegt in der Region Brandenburg (NUTS-Code DE4); die Frist für Angebote endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
40 % ähnlichLieferung und Montage von Labortechnik für Forschungsneubau in Köthen
Magdeburg · Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft für die Hochschule Anhalt am Standort Köthen die Lieferung und Montage von Labortechnik und -ausstattung. Der Forschungsneubau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ (InFonaL) umfasst Labore auf drei Geschossen, darunter chemische Labore, einen Sensorikbereich mit Vorbereitungsküche und Verkostungstisch für neun Personen sowie einen Hygienebereich mit Edelstahlmöblierung. Vorgesehen sind unter anderem 19 Tischabzüge, sechs begehbare Abzüge, ein beidseitig begehbarer Abzug, 56 Punktabsaugungen und fünf Sicherheitswerkbänke; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
39 % ähnlichErweiterung von Evosep-Flüssigchromatographiesystemen mit evotips
Martinsried · Offen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. beschafft evotips, Einweg-Desalting- und Trap-Säulen auf C18-Basis zur Vorbereitung, Speicherung und Weitergabe von Peptiden für automatisierte Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS). Die Abteilung für Proteomik und Signaltransduktion in Martinsried betreibt 15 Evosep-Flüssigchromatographiesysteme, die an Massenspektrometer gekoppelt sind, und verarbeitet derzeit etwa 80 bis 100 Proben pro Tag; für klinische Kohortenstudien werden bis zu 50.000 Proben genannt. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage.
38 % ähnlichAutomatisiertes Hochdurchsatz-Durchflusszytometer und automatisierter Multimode-Reagenzdispenser
Saarbrücken · Offen · Frist 24.09.2026
Die Universität des Saarlandes schreibt die Beschaffung eines automatisierten Hochdurchsatz-Durchflusszytometers und eines automatisierten Multimode-Reagensdispensers aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Los 1 kombiniert beide Geräte mit einer Lieferfrist von 30 Tagen, Los 2 betrifft den Dispenser allein mit einer Lieferfrist von 45 Tagen. Die Bewertung erfolgt zu 30 Prozent nach Qualität und zu 70 Prozent nach Preis, mit Abgabefrist am 24. September 2026.
37 % ähnlichSequenziergerät für molekularpathologische Diagnostik mit 48-Monats-Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien
Halle (Saale) · Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft ein Sequenziergerät für kleine bis mittlere Anwendungen in der molekularpathologischen Diagnostik, einschließlich Software, Installation, Inbetriebnahme und Schulung. Das System soll RNA-Analysen, Pathogennachweise und amplicon- sowie anreicherungsbasierte Sequenzierungsverfahren durchführen können. Zusätzlich wird ein 48-Monate-Rahmenvertrag für die erforderlichen Reagenzienkits abgeschlossen; Wartungsleistungen sind optional. Das Gesamtbudget beträgt etwa 376.729 Euro netto, wobei die Lieferung und Inbetriebnahme bis zum 11. Dezember 2026 erfolgen müssen.
37 % ähnlichLieferung eines automatisierten Gradienten-Entwicklungssystems für Dünnschichtchromatographieplatten
Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde beschafft für ihren Standort in Koblenz ein automatisiertes Gradienten-Entwicklungssystem zur Entwicklung von Dünnschichtchromatographieplatten. Das Gerät muss unter anderem Platten im Format 20 × 10 cm automatisch bearbeiten, mindestens 30 Entwicklungsschritte programmieren, mindestens vier organische Lösemittel mischen und mit einem vorhandenen Arbeitsplatzcomputer unter Windows 10 oder 11 betrieben werden können; angeboten werden darf ein neues oder ausschließlich als Vorführgerät genutztes, generalüberholtes Gerät. Die Lieferung muss spätestens acht Wochen nach Auftragserteilung erfolgen, optional sind Installation, Inbetriebnahme und eine Schulung für bis zu drei Personen vor Ort vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
37 % ähnlichBeschaffung von zwei analytischen HPLC-Anlagen
Offen · Frist 24.09.2026
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (OWL) beschafft zwei analytische HPLC-Anlagen. HPLC steht für Hochleistungsflüssigkeitschromatografie, ein Verfahren zur Analyse von Stoffgemischen. Die Leistung ist der Region DEA in Deutschland zugeordnet; Angebote können bis zum 24. September 2026, 13:30 Uhr, eingereicht werden.
36 % ähnlichAnlage für Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC)
Offen · Frist 29.09.2026
Die Technische Universität Berlin beschafft eine Anlage für die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC), ein Verfahren zur Trennung und Analyse von Stoffgemischen. Der Auftrag ist der Region DE3 zugeordnet. Angebote können bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
35 % ähnlichBeschaffung eines Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Systems
Offen · Frist 25.09.2026
Der IFN Schönow e.V. beschafft ein Gaschromatographie-Massenspektrometrie-System (GC-MS) für den Einsatz in der Region Brandenburg. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr UTC; weitere Angaben zu Auftragswert oder Leistungsumfang liegen nicht vor.
35 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
17 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:04 (Europe/Berlin)
C.1_Leistungsbeschreibung.pdf
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A.0_Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
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B.0_Bewerbungsbedingungen.pdf
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B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen.pdf
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B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.pdf
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B.3_Informationen zur Datenverarbeitung.pdf
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B.4_Liste einzureichender Unterlagen.pdf
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B.5_Informationen nach _ 11 VgV DTVP.pdf
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B.6_Fragenkatalog.docx
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B.7_Eigenerklärungen.docx
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D.1_Angebotsschreiben an den Auftraggeber.docx
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D.2_Preisblatt.xlsx
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D.3_Allgemeine Einkaufsbedingungen.pdf
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D.4.1_Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn_Stand_17_08_2026.pdf
PDF · Sonstiges · 105 KB · Stand 01.09.2026
D.4_TVergG_Eigenerklärung_Tariftreue_Stand_01_01_2026.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 152 KB · Stand 01.09.2026
D.5_Eigenerklärung zum Nachunternehmer_Stand_18_11_2025.pdf
PDF · Formular · 35 KB · Stand 01.09.2026
D.6_Ergänzende_Vertragsbedingungen_Stand_18_11_2025.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 23 KB · Stand 01.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
258 vergleichbare Verfahren, davon 196 mit erfasstem Zuschlag · 88 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 348.735,07 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 21 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
16 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Agilent Technologies Deutschland GmbH · Waldbronn
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bruker Daltonics GmbH & Co. KG · Bremen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Becton Dickinson GmbH · Heidelberg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bruker BioSpin GmbH & Co. KG · Ettlingen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Shimadzu Deutschland GmbH · Duisburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AB Sciex Germany GmbH · Darmstadt
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Xenocs SAS · Grenoble
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
STOE & Cie GmbH · Darmstadt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KEYENCE DEUTSCHLAND GmbH · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Hochschule Merseburg
06217 · Merseburg
beschaffung@hs-merseburg.de0006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 345 5141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 00
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:33 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 01.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 02:04 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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