Maschinentechnik und Elektro-/Mess-/Steuerungs-/Regelungstechnik für Trinkwasseraufbereitungsanlage Eiweiler

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
13.800.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Talsperrenverband NonnweilerProfil ansehen
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
582588-2026
Verfahrensnummer
982e04b3-f21a-4d65-94bb-2abb4484d8b4
CPV-Codes
45252126 · Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen; 45311200 · Elektroinstallationsarbeiten; 45315100 · Elektrotechnikinstallation; 45315500 · Mittelspannungsarbeiten; 45315600 · Niederspannungsarbeiten; 45315700 · Installation von Schaltanlagen; 45317100 · Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen; 45317300 · Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen; 45351000 · Maschinentechnische InstallationsarbeitenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Talsperrenverband Nonnweiler vergibt die Lieferung und Installation der technischen Ausrüstung für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler mit einer Kapazität von maximal 800 Kubikmeter pro Stunde. Die Anlage wird mittels Ultrafiltrationsmembranen, Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion betrieben und soll bis Juni 2029 vollständig in Betrieb gehen. Das Auftragsvolumen beträgt etwa 13,8 Millionen Euro und wird im Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb vergeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 28.02.2029 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.06.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA13.800.000 EUR

    Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Verweis auf Ziff. 2.1 Bekanntmachung

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Ausschlusskriterien in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb): Für die Teilnahmeanträge können die Ausschlussgründe und Mindestanforderungen im Einzelnen unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien dieser Bekanntmachung, der Checkliste Prüfung Teilnahmeanträge (Anlage 04) sowie der Infobroschüre, Abschnitt 5 entnommen werden. Es gelten alle in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die Ausschlussgründe gemäß § 46 SektVO in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 50 SektVO, § 46 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 46 Abs. 3 SektVo, § 46 SektVO i.V. m. §§ 123, 124 GWB, § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (über Anlage A5, Formblatt 124 bzw. PQ-Register) vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sofern erforderlich, sind Nachweise über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB einzureichen. Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, wenn die Eignung des Bewerbers, weiterer Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder der Nachunternehmer nicht nachgewiesen werden kann, wenn die Mindestanforderungen an die durchschnittlichen Jahresumsätze und/oder an die Referenzen nicht erfüllt werden. Ebenso wird ein Teilnahmeantrag ausgeschlossen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind, wenn – ggf. auch nach Nachforderung – die geforderten Unterlagen, Bescheinigungen, Verpflichtungserklärungen, Nachweise und Informationen (Verweis auf A1 Teilnahmeantrag und A4 Checkliste Prüfung Teilnahmeantrag) nicht, nicht vollständig und/oder nicht fehlerfrei zu den jeweils gesetzten Fristen vorliegen. Gemäß § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 GWB werden Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, müssen sich zur Geheimhaltung verpflichten. Der Nachweis der Eignung ist durch den Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Nachunternehmen über eine Präqualifikation und/oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung sowie ergänzende Nachweise zu führen. Außerdem sind vom jeweiligen Leistungserbringer im gegenständlichen Projekt vergleichbare Referenzen vorzulegen. Um die Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in Gänze prüfen zu können, wird im Falle der Einbindung von Nachunternehmen auch deren Eignung in der ersten Verfahrensstufe zu prüfen sein. Folglich sind Nachunternehmer bereits in der ersten Verfahrensstufe zu benennen. Die jeweils von den Nachunternehmen vorzulegenden Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Informationen können im Einzelnen der Infobroschüre entnommen werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Die für die Prüfung der Referenzen erforderlichen Informationen sind im Teilnahmeantrag einzutragen. Das Einreichen ergänzender Referenzdatenblätter und Referenzbescheinigungen wird nicht gefordert, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind entsprechenden Hinweisen im Teilnahmeantrag zu entnehmen und können der Anlage Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU (Anlage A2) entnommen werden. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 2 (Angebote und Verhandlung) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bieter/Bietergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Angebote, welche nach erfolgter Nachforderung die Mindestanforderungen nicht erfüllen bzw. für die Ausschlussgründe vorliegen, werden ausgeschlossen. Die nach Angebotsprüfung und ggf. Nachforderung verbliebenen Bieter werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA

Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung) Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 12,50 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 12,50%) x 10 = 8,75 Punkte. Die erreichte Punktzahl ("vergebene Punkte") wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, die erreichte gewichtete Punktzahl ("erzielte Punktzahl") wird auf 1 Nachkommastelle gerundet.
70 %
Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Die Projektumsetzung erfordert unter Berücksichtigung der vorgegebenen Randbedingungen (u.a. einzuhaltende Fristen, beengte Raumverhältnisse, begrenzte Ableitungsmöglichkeiten bei der in mehreren Teilabschnitten umzusetzenden Anlageninbetriebnahme) besonders hohe Ansprüche an die fachliche Kompetenz, die Bauvorbereitung (Werkplanung, Vorfertigung) und die Bauablaufplanung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft stellt ein Konzept zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen, dar und erläutert dieses. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Hierbei soll der Bieter insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen: Bauablaufplanung, Inbetriebnahmekonzept, Probebetrieb (u.a. Betriebsoptimierung, Verfügbarkeit bei Fehlermeldungen während der Inbetriebnahme oder des Probebetriebs), Qualitätssicherung (u.a. Ultrafiltration erste und zweite Stufe, Dosiertechnik, Entsäuerung und Entmanganung, Fertigung und Montage der Rohrleitungen), Koordination des Anlagenbaus mit der E-Technik und Automatisierung, Schnittstellenkoordination mit der bauherrenseitigen Bautechnik, Überwachung Termine (u.a. Vorfertigung, Bestelltermine) und Kosten, Struktur der Projektdokumentation, Betriebs- und Wartungsanleitung. Außerdem legt der Bieter/die Bietergemeinschaft einen terminlichen Projektablaufplan vor. Auf Ziff. 2.1, Anlage 21 wird verwiesen.
20 %
Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Darstellung der Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des für die Durchführung der Leistung vorgesehenen Projektteams, einschließlich des eingesetzten Nachunternehmerpersonals, soweit dieses unmittelbar mit der Leistungserbringung betraut ist. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Das Konzept / die Präsentation muss ein aussagefähiges Organigramm beinhalten. Bewertet werden insbesondere: einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten, fachliche Qualifikation, z.B. Ausbildung (Zeugnisse), Zertifikate, Erfahrung im Umgang mit spezifischen Anforderungen des Auftrags, sinnvolle Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Team, Vertretungsregelungen und personelle Redundanzen, verpflichtend zugesagte Präsenz des Leitungspersonals auf der Baustelle. Bestandteil des Konzepts / der Präsentation hat auch eine Darstellung der vorgesehenen personellen Besetzung der Baustelle (Leitungspersonal und gewerbliches Personal) insgesamt - gegebenenfalls in zeitlicher Staffelung - zu sein. Berufserfahrung und Qualifikation sind für die folgenden Personen sowie ihre jeweilige Vertretung darzulegen: Gesamtprojektleiter/-in*, Bauleiter/-in Maschinentechnik*, Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik*, Gesamtverantwotliche(r) Inbetriebnahme*, Verantwortlicher für die Anlagenprogrammierung / Automatisierung Eine Person kann bei entsprechender Eignung Mehrfachfunktionen übernehmen. *verpflichtende Teilnahme am Verhandlungsgespräch Es wird auf die Ziff. 2.2, Anlage 21 verwiesen.
10 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Ausschlusskriterien in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb): Für die Teilnahmeanträge können die Ausschlussgründe und Mindestanforderungen im Einzelnen unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien dieser Bekanntmachung, der Checkliste Prüfung Teilnahmeanträge (Anlage 04) sowie der Infobroschüre, Abschnitt 5 entnommen werden. Es gelten alle in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die Ausschlussgründe gemäß § 46 SektVO in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 50 SektVO, § 46 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 46 Abs. 3 SektVo, § 46 SektVO i.V. m. §§ 123, 124 GWB, § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (über Anlage A5, Formblatt 124 bzw. PQ-Register) vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sofern erforderlich, sind Nachweise über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB einzureichen. Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, wenn die Eignung des Bewerbers, weiterer Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder der Nachunternehmer nicht nachgewiesen werden kann, wenn die Mindestanforderungen an die durchschnittlichen Jahresumsätze und/oder an die Referenzen nicht erfüllt werden. Ebenso wird ein Teilnahmeantrag ausgeschlossen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind, wenn – ggf. auch nach Nachforderung – die geforderten Unterlagen, Bescheinigungen, Verpflichtungserklärungen, Nachweise und Informationen (Verweis auf A1 Teilnahmeantrag und A4 Checkliste Prüfung Teilnahmeantrag) nicht, nicht vollständig und/oder nicht fehlerfrei zu den jeweils gesetzten Fristen vorliegen. Gemäß § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 GWB werden Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, müssen sich zur Geheimhaltung verpflichten. Der Nachweis der Eignung ist durch den Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Nachunternehmen über eine Präqualifikation und/oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung sowie ergänzende Nachweise zu führen. Außerdem sind vom jeweiligen Leistungserbringer im gegenständlichen Projekt vergleichbare Referenzen vorzulegen. Um die Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in Gänze prüfen zu können, wird im Falle der Einbindung von Nachunternehmen auch deren Eignung in der ersten Verfahrensstufe zu prüfen sein. Folglich sind Nachunternehmer bereits in der ersten Verfahrensstufe zu benennen. Die jeweils von den Nachunternehmen vorzulegenden Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Informationen können im Einzelnen der Infobroschüre entnommen werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Die für die Prüfung der Referenzen erforderlichen Informationen sind im Teilnahmeantrag einzutragen. Das Einreichen ergänzender Referenzdatenblätter und Referenzbescheinigungen wird nicht gefordert, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind entsprechenden Hinweisen im Teilnahmeantrag zu entnehmen und können der Anlage Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU (Anlage A2) entnommen werden. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 2 (Angebote und Verhandlung) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bieter/Bietergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Angebote, welche nach erfolgter Nachforderung die Mindestanforderungen nicht erfüllen bzw. für die Ausschlussgründe vorliegen, werden ausgeschlossen. Die nach Angebotsprüfung und ggf. Nachforderung verbliebenen Bieter werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.

Änderungen und Bieterfragen

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Talsperrenverband Nonnweiler

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