Maschinelle Stopf- und Richtarbeiten im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn

Was wird ausgeschrieben
Die Hamburg Port Authority schreibt eine Rahmenvereinbarung für maschinelle Stopf- und Richtarbeiten sowie den Einsatz von Schotterplaniermaschinen aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die sich nach Gleisradien und dem Umfang der Nebenarbeiten (z. B. Schotterkantenbearbeitung) unterscheiden. Die Laufzeit und Details der Rahmenvereinbarung werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb festgelegt.
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Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf-Richtarbeiten einschl. des Einsatzes einer Schotterplaniermaschine auf Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn abgeschlossen werden. Diese soll in dem gemeinsamen Verständnis geschlossen werden, dass die Durchführung von Stopfarbeiten von Gleisen und Weichen ein hohes Maß an Präzision, Fachkompetenz und gegenseitigem Vertrauen erfordert. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen nachhaltig zu gewährleisten und dabei wirtschaftliche, qualitative sowie organisatorische Anforderungen optimal miteinander zu verbinden. Die Auftraggeberin und die ausführenden Unternehmen verfolgen das gemeinsame Ziel, sämtliche Arbeiten in einer kooperativen und transparenten Zusammenarbeit umzusetzen. Ein offener Informationsaustausch, eine konstruktive Abstimmung sowie ein partnerschaftlicher Umgang bilden die Basis für eine effiziente, wirtschaftliche und störungsarme Leistungserbringung. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Stopfarbeiten gelegt. Die Beteiligten verpflichten sich, moderne Arbeitsverfahren, qualifiziertes Personal und geeignete Maschinen einzusetzen, um eine hohe Ausführungsqualität sicherzustellen. Als Verfahrensart wurde das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gewählt, um mit den Firmen in Verhandlungen die Vertragsgestaltung zu optimieren. Ziel ist es einen langfristigen Vertrag zu schaffen. Dazu sollen die Einzelheiten zur Gestaltung der Rahmenvereinbarung (Abruf- und Leistungsverpflichtung, Abrufsystem, Anzahl Vertragspartner, Preisanpassungsindex. zeitliche Komponenten) zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden. Dadurch soll die Attraktivität der HPA als langfristiger Vertragspartner herausgestellt werden, umso langfristig wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Derzeit ist geplant eine Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen je Los zu den jeweils angebotenen Einheitspreises abzuschließen. Die Höhe eines Einzelauftrages wird bei höchstens 300.000,00 EUR (netto) liegen. Art der Arbeiten: Der Einsatz von Stopfmaschinen ist für DUA-Stopfarbeiten aber auch für Stopfarbeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen vorgesehen. Stopfmaschinen werden in der Regel mit mind. 3 Monaten Vorlauf beauftragt. Grundsätzlich ist, je nach Los und nach zu erbringender Leistung, der Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen oder Zweiwegestopfmaschinen vorzusehen. Los 1: Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 2: Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt. Los 3: Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 4: Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.
Die Hamburg Port Authority sucht spezialisierte Unternehmen für die Instandhaltung ihres Gleisnetzes durch maschinelle Stopfarbeiten. Dabei werden Gleise und Weichen mit speziellen Maschinen bearbeitet, um die Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit der Schienenwege langfristig zu gewährleisten. Die Ausschreibung ist in vier Lose gegliedert, die sich durch die Art der Gleisradien und den Umfang der begleitenden Arbeiten, wie das Profilieren des Schotterbetts, unterscheiden. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren, bei dem die genauen Vertragsbedingungen erst in Gesprächen mit den Bietern finalisiert werden. Interessierte Firmen sollten über entsprechende Stopfmaschinen und qualifiziertes Personal verfügen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung vorzulegen, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Die Formale Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge und später der Angebote im Verhandlungsverfahren folgt anhand der in den Unterlagen genannten Anforderungen. Dabei wird der Auftraggeber die Regelungen des §51 SektVO berücksichtigen. Nachforderungen gemäß § 51 SektVO bleiben vorbehalten.
Aufteilung in Lose
4 LoteEinsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen.
Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.
Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen.
Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
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Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung