Marktuntersuchung zu Lebenserhaltungssystemen für die Raumfahrt
Was wird ausgeschrieben
Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR beauftragt eine Marktuntersuchung zu Lebenserhaltungssystemen (Environmental Control & Life Support Systems, ECLSS). Der Auftragnehmer soll den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand in Deutschland, Europa und weltweit zusammenfassen und Fähigkeitslücken für zukünftige Missionen zum niedrigen Erdorbit, Mond und Mars identifizieren. Zusätzlich sind Entwicklungs-Roadmaps sowie Spin-Out- und Spin-In-Möglichkeiten zu erarbeiten.
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Lebenserhaltungssysteme (englisch Environmental Control & Life Support Systems (ECLSS)) sind Technologien oder Technologiekombinationen, die Lebewesen das Überleben in Umgebungen ermöglichen, in denen ihr Überleben eigentlich nicht möglich ist. Der Weltraum und auch die meisten planetaren Oberflächen sind solche für Menschen lebensfeindlichen Umgebungen. Aus diesem Grund sind ECLSS in der astronautischen Raumfahrt essentiell. Im Allgemeinen umfassen ECLSS Geräte, welche für eine atembare Atmosphäre sorgen, Wasser und Nahrung bereitstellen und physiologische Abfälle entsorgen oder wiederaufbereiten. Je nach Definition werden auch Einrichtungen für die Prävention und Unterdrückung von Bränden sowie die Bereitstellungen eines bestimmten Gravitationslevels zu ECLSS gezählt. Der zu beauftragende Auftragnehmer (AN) stellt im Rahmen des Vorhabens den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand im Bereich der ECLSS zusammen, vor allem in Deutschland, aber auf einem höheren Level mit geringerer Detailtiefe auch in anderen europäischen Ländern und weltweit. Der Ansatz ist dabei zunächst technologieoffen (z. B. physikalisch-chemische, bioregenerative und andere Technologien). Der Auftraggeber (AG) identifiziert Fähigkeitslücken (z.B. Schließungsgrad des Stoffkreislaufs) für zukünftige astronautische Missionen im niedrigen Erdorbit (Low Earth Orbit (LEO)), zu Mond und Mars sowie darüber hinaus. Der AG legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die in Deutschland bisher durchgeführten Aktivitäten sowohl im Bereich der Industrie als auch in der Forschung. Potentiale für zukünftige Aktivitäten inklusive Entwicklungs-Roadmaps für ausgewählte Technologiethemen sind zu erarbeiten. Des Weiteren untersucht der AG Zweitverwendungsmöglichkeiten außerhalb der Raumfahrt, sogenannte SpinOuts, und Möglichkeiten zur Verwendung raumfahrtfremder Technologien, sogenannte Spin-Ins,.
Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR in Bonn benötigt eine Marktuntersuchung zu Lebenserhaltungssystemen (ECLSS) für die astronautische Raumfahrt. Bei diesen Systemen handelt es sich um Technologien, die Menschen das Überleben im Weltraum ermöglichen – also Geräte für atembare Luft, Wasser- und Nahrungsversorgung sowie Abfallentsorgung. Der Auftragnehmer soll den aktuellen Stand der Technik in Deutschland, Europa und weltweit erfassen, Lücken für zukünftige Missionen zu Mond und Mars identifizieren und Entwicklungs-Roadmaps erstellen. Außerdem sollen Anwendungsmöglichkeiten außerhalb der Raumfahrt (Spin-Outs) und die Nutzung fremder Technologien (Spin-Ins) untersucht werden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erfahrung im Bereich Raumfahrttechnologie oder Lebenserhaltungssysteme
- Fähigkeit zur Durchführung von Markt- und Technologieanalysen
- Kenntnisse über den aktuellen Stand der Forschung im Bereich ECLSS
- Verständnis für technologieoffene Ansätze (physikalisch-chemische, bioregenerative Systeme)
- Erfahrung mit der Erstellung von Entwicklungs-Roadmaps
- Kenntnisse über deutsche und europäische Raumfahrtaktivitäten
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschreibung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Nur ausnahmsweise dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Unter Teillosen versteht § 97 Abs. 4 S. 2 GWB die Aufteilung von Leistungen in der Menge. Eine Aufteilung in Teillose unterteilt den Auftrag quantitativ, zerlegt also den Gesamtauftrag in Teilmengen, die im Wesentlichen qualitativ gleichartig sind. Bei der Bildung von Fachlosen wird die zur Vergabe anstehende Leistung nach Art oder Fachgebiet, d.h. qualitativ, aufgeteilt (vgl. Ziekow/Völlink, 5. Auflage 2024, § 97, Rdnr, 79 u. 80). Bei Fachlosen findet demnach eine Unterteilung der Gesamtleistung in einzelne Fachgebiete oder Gewerke statt (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 97, Rdnr. 135). Die Losvergabe ist nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB grundsätzlich die Regel. Die Gesamtvergabe ist die Ausnahme. Fraglich ist, ob vorliegend die Aufteilung in Teil- und/oder Fachlose überhaupt möglich ist. a) Auftrag ist in mengenmäßiger und/oder fachlicher Sicht überhaupt nicht trennbar Der vorliegende Auftrag ist aus technischen Gründen nicht trennbar im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 3 GWB. Technische Gründe sind nicht allein technische Gesichtspunkte im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern alle Aspekte, die zu einem in Anbetracht des vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsprofils unauflöslichen Zusammenhang miteinander stehen. (Ziekow/Völlink/Ziekow, 5. Aufl. 2024, GWB § 97 Rn. 94, beck-online) Beim Vorhaben handelt es sich um eine reine „Papieranalyse“, die das Zusammentragen von bereits verfügbaren Informationen, deren Verknüpfung und Analyse beinhaltet. Alle Einzelleistungen stehen daher in enger räumlicher und technischer Verbindung und eine Aufspaltung in Bereiche wäre nicht sachgerecht, weil Informationen und Analysen umfassend aufeinander aufbauen. Die Integration aller Leistungsschritte in einer Hand ist hier eine erforderliche Maßnahme um die Qualität der Gesamtleistung zu sichern. Bei dem zu vergebenen Leistungsumfang handelt es sich um eine kohärente, räumlich oder mengenmäßig nicht weiter zerlegbare Leistung. Die Bildung von Teillosen ist daher nicht möglich. Die Bildung von Fachlosen kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine eindeutige Trennung der einzelnen zu vergebenden Aufgabengebiete unmöglich ist. b) Wirtschaftliche Gründe Nicht zutreffend. c) Technische Gründe Nicht zutreffend Im Ergebnis soll der Auftrag im Ganzen vergeben werden.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
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Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert