Markterkundung für KI-gestütztes Assistenzsystem zur Wohngeldsachbearbeitung
Was wird ausgeschrieben
Das Land Berlin führt eine unverbindliche Markterkundung durch, um den Bedarf für ein KI-gestütztes Assistenzsystem zur Unterstützung der Wohngeldsachbearbeitung zu prüfen. Gesucht werden Softwarelösungen, die als vorgelagertes Modul bestehende Fachverfahren wie DiWo ergänzen, ohne diese strukturell zu verändern. Ziel ist die Automatisierung der Antragsprüfung, Vollständigkeitsprüfung und Korrespondenzerstellung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Markterkundung ist es, den Markt über einen möglichen zukünftigen Beschaffungsbedarf des Landes Berlin zu informieren und Erkenntnisse zur Marktverfügbarkeit, Produktreife, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit und Referenzlage von Softwarelösungen zur KI-gestützten Unterstützung der Wohngeld-Sachbearbeitung zu gewinnen. Gegenstand der Markterkundung ist die Prüfung, ob am Markt Softwarelösungen verfügbar sind, die als eigenständiges Modul vor einem bestehenden Wohngeld-Fachverfahren, insbesondere DiWo, und/oder vor einer elektronischen Akte betrieben werden können, ohne das Fachverfahren selbst zu ersetzen oder strukturell zu verändern. Im Fokus stehen insbesondere folgende Funktionen: Entgegennahme und Vorbereitung eingehender elektronischer Wohngeldanträge einschließlich Anlagen bis zur Vorlage bei der Sachbearbeitung bzw. Übergabe/Ablage in Richtung Fachverfahren oder elektronischer Akte; KI-gestützte Analyse und Auswertung eingereichter Antragsunterlagen, insbesondere Prüfung auf Vollständigkeit und Erzeugung von Hinweisen für die Sachbearbeitung; Erstellung von Entwürfen für Schreiben an Bürgerinnen und Bürger, insbesondere zur Nachforderung fehlender oder unklarer Unterlagen. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich weder um eine Auftragsbekanntmachung noch um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Durch die Durchführung der Markterkundung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet, auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen, und ist an deren Ergebnisse nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren. Interessierte Unternehmen werden gebeten, den bereitgestellten Fragekatalog auszufüllen und ihre Rückmeldung bis zum 07.07.2026, 12:00 Uhr elektronisch an schmutzler@syncwork.de zu übermitteln. Es werden keine verbindlichen Angebote, keine vollständigen Lösungskonzepte und keine Preisblätter erwartet. Ausreichend sind kurze, belastbare Angaben zur Produktverfügbarkeit, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit, Produktreife, Referenzlage und zum möglichen Betriebsmodell. Ergänzende Produktunterlagen, Datenblätter oder öffentlich benennbare Referenzen können beigefügt oder verlinkt werden. Sofern einzelne Angaben aus Sicht des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind, sind diese entsprechend zu kennzeichnen. Die eingehenden Rückmeldungen werden ausschließlich zur Auswertung der Marktlage im Zusammenhang mit dem beschriebenen Beschaffungsbedarf verwendet und im Rahmen der vergaberechtlichen Dokumentation berücksichtigt. Sofern auf Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung ein Vergabeverfahren eingeleitet werden sollte, wird das Land Berlin geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Gleichbehandlung und zur Vermeidung einer Wettbewerbsverfälschung ergreifen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin prüft derzeit den Markt für eine KI-Software, die Sachbearbeiter bei der Wohngeldbearbeitung entlasten soll. Das System soll als ergänzendes Modul vor bestehende Fachanwendungen geschaltet werden, um eingehende Anträge automatisch zu prüfen, auf Vollständigkeit zu kontrollieren und Entwürfe für Bürgeranschreiben zu erstellen. Es handelt sich hierbei um keine offizielle Ausschreibung, sondern um eine Markterkundung, bei der Unternehmen ihre Lösungen vorstellen können, um dem Land Berlin bei der Bedarfsplanung zu helfen. Interessierte Anbieter können bis zum 07.07.2026 einen Fragekatalog ausfüllen, um ihre Expertise und Produktreife zu demonstrieren.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen dieser Markterkundung sollen Informationen zu marktverfügbaren Softwarelösungen erhoben werden, die die Wohngeld-Sachbearbeitung durch ein eigenständiges, dem Fachverfahren vorgelagertes KI-Assistenzmodul unterstützen können. Die Lösung soll vor einem bestehenden Wohngeld-Fachverfahren, insbesondere DiWo, und/oder vor einer elektronischen Akte eingesetzt werden können, ohne das bestehende Fachverfahren selbst zu ersetzen oder strukturell zu verändern. Von Interesse sind insbesondere Lösungen, die eingehende elektronische Wohngeldanträge einschließlich Anlagen verarbeiten, Antragsunterlagen und Nachweise erkennen, trennen und klassifizieren, wohngeldspezifische Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterstützen, Hinweise für Sachbearbeitende erzeugen und Entwürfe für Nachforderungsschreiben erstellen können. Die abschließende fachliche Entscheidung über Anspruch, Höhe und Bewilligung von Wohngeld verbleibt vollständig bei der zuständigen Sachbearbeitung. Die Lösung soll daher als Assistenzsystem verstanden werden; erzeugte Hinweise, Prüfergebnisse oder Textvorschläge müssen durch die Sachbearbeitung überprüfbar und bearbeitbar bleiben. Interessierte Unternehmen werden gebeten, den bereitgestellten Fragekatalog auszufüllen und ihre Rückmeldung fristgerecht elektronisch an die in der Bekanntmachung genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Es werden keine verbindlichen Angebote, keine Preisblätter und keine vollständigen Lösungskonzepte erwartet. Die Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung zur Marktverfügbarkeit entsprechender Lösungen.
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert