Markierungsarbeiten an der A8 im Bereich der Enztalquerung

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Markierungsarbeiten für das Projekt Enztalquerung an der A8 aus. Es handelt sich um ein einzelnes Fachlos für die verkehrstechnische Kennzeichnung im Zuge des Autobahnausbaus. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 1. September 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A8, Enztalquerung - Fachlos 2 Markierung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Markierungsarbeiten im Rahmen des Ausbaus der A8 bei der Enztalquerung. Diese Arbeiten umfassen die dauerhafte und temporäre Fahrbahnmarkierung, die für die Verkehrssicherheit während und nach der Bauphase essenziell ist. Da es sich um ein spezialisiertes Fachlos handelt, richtet sich die Ausschreibung an Unternehmen mit Erfahrung im Bereich der Straßenmarkierung. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis als einziges Zuschlagskriterium.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA8, Enztalquerung - Fachlos 2 Markierung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung