Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€335k

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·434327-2026

Maler- und Beschichtungsarbeiten für Innen- und Außenbereiche

Landkreis TraunsteinTraunstein, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Traunstein schreibt Maler- und Beschichtungsarbeiten aus. Der Auftrag umfasst den Anstrich von Innenwänden und Decken sowie die Beschichtung von Stahlbauteilen im Innen- und Außenbereich. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein Bauvorhaben im Landkreis Traunstein.

Vollständige Beschreibung anzeigen

o Anstrich Wände und Decken innen o Beschichtung Stahlteile innen und aussen

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Traunstein sucht einen Dienstleister für Maler- und Beschichtungsarbeiten. Die Arbeiten beinhalten das Streichen von Innenwänden und Decken sowie den Korrosionsschutz beziehungsweise die Beschichtung von Stahlbauteilen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Da es sich um eine klassische handwerkliche Bauleistung handelt, ist der Auftrag für spezialisierte Malerbetriebe oder Bauunternehmen mit entsprechender Fachabteilung geeignet. Der genaue Zeitrahmen und der finanzielle Umfang wurden in der Bekanntmachung nicht explizit beziffert, weshalb eine marktübliche Kalkulation für vergleichbare öffentliche Bauvorhaben dieser Art zugrunde gelegt wird.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungMalerarbeitenBauleistungenOeffentliche VerwaltungHandwerkOberflaechentechnik
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Malerarbeiten

o Anstrich Wände und Decken innen o Beschichtung Stahlteile innen und aussen

CPV 45442100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    €335k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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