Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·316979-2026

Malerarbeiten

Stadt IngolstadtIngolstadt, GermanyVeröffentlicht 8. Mai 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ingolstadt vergibt Malerarbeiten als öffentlicher Auftrag im offenen Verfahren. Der Auftrag umfasst ein Los und wird ausschließlich nach dem Preis vergeben. Weitere Angaben zu Umfang, Menge oder Zeitrahmen sind in der Bekanntmachung nicht enthalten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Malerarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ingolstadt schreibt Malerarbeiten aus — konkret handelt es sich um einen einzelnen Auftrag für Malerarbeiten, der im offenen Verfahren vergeben wird. Der Auftrag ist nur ein Los und wird ausschließlich nach dem niedrigsten Preis vergeben, ohne weitere qualitative Kriterien. Da keine weiteren Details zu Gebäuden, Flächen oder Zeitrahmen genannt werden, ist von einem überschaubaren Umfang auszugehen. Typische Anforderungen an Bieter sind Erfahrung im Malerhandwerk und die Erfüllung der Eignungskriterien nach VOB/A.

ConstructionGovernmentPainting WorksConstructionPublic ProcurementMunicipalSingle Lot
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbare Qualifikation
  • Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Malerhandwerk
  • Eignung nach VOB/A (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Malerarbeiten

Malerarbeiten

CPV 45442100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium ausschließlich Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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