TED·536807-2026·Schließt in 29 Tagen

Maler- und Beschichtungsarbeiten im Paracelsus-Bad Berlin

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungSport und FreizeitMalerarbeitenSanierungOeffentliche BaederOberflaechentechnikBerlin
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Bäder-Betriebe schreiben Malerarbeiten für das Paracelsus-Bad in Berlin aus. Der Auftrag umfasst die Bearbeitung von ca. 4.800 m² Wand- und Deckenflächen sowie die Neubeschichtung von 240 m² Stahlgeländern. Die Vergabe erfolgt als ein Los über den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Malerarbeiten Paracelsus-Bad Roedernallee 200-204 13407 Berlin

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Bäder-Betriebe suchen einen Fachbetrieb für Malerarbeiten im Paracelsus-Bad in Berlin. Die Arbeiten umfassen das Grundieren, Spachteln und Tapezieren von Wänden, Decken und Treppenhäusern auf einer Fläche von etwa 4.800 Quadratmetern sowie die Instandsetzung von 240 Quadratmetern Stahlgeländern. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Malerbetriebe, die Erfahrung mit der Sanierung öffentlicher Gebäude haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Malerarbeiten Bad 36

ca. 4.800 m² grundieren, spachteln, Malervlies kleben und beschichten von Wänden, Decken und Treppen ca. 240 m² Neubeschichtung von Stahlgeländern

CPV 45440000Frist 31. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis alleiniges Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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