Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten für Neubau Kita Schwarzenholz
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Saarwellingen vergibt Maler-, Lackier- und Tapeziererarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Schwarzenholz. Das Bauvorhaben umfasst den Teilabbruch der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule, die Sanierung des Untergeschosses sowie den Neubau einer eingeschossigen, barrierefreien Kita mit 4 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
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Maler-, Lackier- und Tapeziererarbeiten - Neubau Kita Schwarzenholz Teilabruch der ehemaligen Grundschule Schwarzenholz
Die Gemeinde Saarwellingen im Saarland lässt Maler-, Lackier- und Tapeziererarbeiten für einen neuen Kindergarten im Ortsteil Schwarzenholz ausführen. Das Projekt ist ein Ersatzbau für den bestehenden Kindergarten St. Elisabeth und umfasst den Teilabbruch der ehemaligen Grundschule sowie den Neubau einer eingeschossigen, barrierefreien Einrichtung für insgesamt sieben Gruppen (vier Kindergartengruppen und drei Krippengruppen). Die Arbeiten werden als Einzelnes Los ausgeschrieben. Bieter müssen die allgemeinen Eignungsanforderungen nach den §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und dürfen nicht von der Vergabe ausgeschlossen sein.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123-126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Nachweis der Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
- Keine schweren Verfehlungen oder Wettbewerbsverzerrungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Saarwellingen plant als Ersatzbaumaßnahme für den bestehenden Kindergarten St. Elisabeth, den Bau einer neuen KiTa im Ortsteil Schwarzenholz der Gemeinde Saarwellingen. Das Bauvorhaben umfasst den Rückbau der ehemaligen Astrid - Lindgren - Schule in der Ortsmitte, die Sanierung des Untergeschosses und den Neubau einer eingeschossigen KiTa, welche barrierefrei geplant ist. Die Einrichtung ist ausgelegt für 4 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen. Hier: Maler-, Lackier- und Tapeziererarbeiten Näheres entnehmen Sie bitte aus dem LV.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung