TED·462441-2026·Schließt in 29 Tagen

Straßen- und Flächenreinigung in Hünfeld

ReinigungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungStrassenreinigungKommunale DienstleistungOeffentliche VerwaltungReinigungsserviceHuenfeld
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Hünfeld schreibt die Straßen- und Flächenreinigung im Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung der Reinigungspflichten gemäß der städtischen Satzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Preis als einzigem Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Hünfeld sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung von öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen im Stadtgebiet. Diese Aufgabe basiert auf der städtischen Straßenreinigungssatzung, die festlegt, welche Flächen durch die Kommune gereinigt werden müssen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der günstigste Preis das ausschlaggebende Kriterium für die Auftragsvergabe ist. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der kommunalen Flächenreinigung mitbringen und die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 bis 126 GWB
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Alle Unterlagen welche nach § 56 VGV nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung

Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes Hessen sind die Städte und Gemeinden zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen bzw. bebauten Ortslagen verpflichtet. In der Satzung der Stadt Hünfeld über die Straßenreinigung vom 16.12.2021 (siehe Anlage 1) regelt die Stadt Hünfeld die Reinigungspflicht der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Ortsdurchfahrten, Wege und Plätze. Die Reinigungspflicht wird angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Dies gilt nicht für die satzungsgemäß bestimmten Straßen und Flächen in der Kernstadt von Hünfeld, für welche die Stadt Hünfeld die Reinigung als öffentliche Einrichtung durchführt. Diese von der Stadt zu reinigenden Straßen und Flächen bilden neben weiteren städtischen Grundstücken die Grundlage für die zu vergebenden Leistungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der Satzungen geplant, Änderungen und Ergänzungen bezüglich der zu reinigenden Straßen und Flächen können sich u. a. durch einen möglichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ergeben. Die Bieter haben sich bei entsprechendem Interesse vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der zu reinigenden Straßen und Flächen zu informieren. Nachträgliche Forderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages zur Durchführung von Reinigungsleistungen auf Basis dieser Ausschreibung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2031. Die maschinelle Reinigung erfolgt ganzjährig. Die Reinigung umfasst das turnusmäßige maschinelle Reinigen (u. a. wöchentlich einmalig, wöchentlich zweimalig, monatlich, vierteljährlich, jährlich) entweder mit einer Großkehrmaschine oder mit einer Kleinkehrmaschine. Sämtliche Kehrmaschinen haben geeignete Gerätschaften zum manuellen Kehren mitzuführen. Die zu erbringende Reinigungsleistung umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von a. Abfällen und Unrat, z. B. Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot, Mund- und Nasenschutzmasken, b. Verpackungen aller Art, z. B. Zigarettenschachteln, Behältnisse aus den Bereichen Fast-Food, Süßwaren und Getränke, c. Pflanzenbewuchs, d. Abfälle von Bäumen und angrenzenden Grünanlagen bzw. Wegen, z. B. Laub, Blüten, Früchte, Erde, e. von Anliegern von Rad- und Gehwegen in die Rinnen gefegter Kehricht und f. sonstige Verschmutzungen z. B. Splitt, Sand oder abstumpfende Streumittel. Zu reinigen sind die Fahrbahnen und Rinnsteine, bei Einbahnstraßen und Fahrbahnteilern inkl. der linksseitigen bzw. innenliegenden Rinnsteine. Haltestellenbuchten, Parkbuchten und - streifen, Sicherheitsstreifen, Mehrzweckstreifen und ebenerdige Verkehrsinseln sind Bestandteil der Fahrbahnen und sind dementsprechend zu reinigen. Flächen zwischen zwei Parkstreifen entlang der Straße sind dem Parkstreifen zugeordnet und zu reinigen. An eine zu reinigende Straße angrenzende Einmündungsbereiche von Straßen mit Anliegerreinigung gehören ebenfalls zum Reinigungsumfang.

CPV 90910000Frist 4. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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