Entsorgung von Mähgut für Autobahnmeistereien
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entsorgung von Mähgut für die Autobahnmeistereien Hohenbrunn, Holzkirchen und Starnberg aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Abrollcontainern sowie den Abtransport und die fachgerechte Entsorgung des anfallenden Schnittguts. Die Vergabe erfolgt in drei Losen, wobei jedes Los einer spezifischen Autobahnmeisterei zugeordnet ist.
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Mähgutentsorgung für die Autobahnmeistereien Hohenbrunn, Holzkirchen, Starnberg
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Mähgut, das bei der Pflege der Grünflächen entlang der Autobahnen anfällt. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die jeweils die Autobahnmeistereien in Hohenbrunn, Holzkirchen und Starnberg betreffen. Der Auftragnehmer muss hierfür Abrollcontainer bereitstellen und für den regelmäßigen Abtransport sowie die Entsorgung des Schnittguts sorgen. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, wobei Bieter ihre Eignung und Zuverlässigkeit durch entsprechende Nachweise belegen müssen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
3 LoteAbrollcontainer und Entsorgung der AM Hohenbrunn
Abrollcontainer und Entsorgung der AM Holzkirchen
Abrollcontainer und Entsorgung der AM Starnberg
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung