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Machbarkeitsstudie zur Schienen- und Buserschließung im Stadtquartier Ostfeld Wiesbaden

SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbaden, GermanyVeröffentlicht 11. Mai 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Juni 2026
17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Wiesbaden beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur Anbindung des neuen Stadtquartiers „Ostfeld“ an das Schienen- und Busnetz. Die Untersuchung prüft den künftigen Verkehrsbedarf, bewertet verschiedene ÖPNV-Konzepte und ermittelt die technische sowie finanzielle Umsetzbarkeit. Die Angebotsfrist endet im Juni 2026, wobei der genaue Auftragswert nicht veröffentlicht wurde. Die Beschaffung fällt in den typischen Preisrahmen für kommunale Planungs- und Beratungsleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Machbarkeitsstudie zur Schienen- und Buserschließung Ostfeld Teil III, Wiesbaden; Machbarkeitsstudie

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Wiesbaden beauftragt eine Machbarkeitsstudie, um die zukünftige Anbindung des neuen Stadtquartiers „Ostfeld“ an das Schienen- und Busnetz zu planen. Dabei wird geprüft, wie viele Fahrgäste erwartet werden, welche Verkehrsmittel sinnvoll sind und ob die Umsetzung technisch sowie finanziell machbar ist. Die Studie dient als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung und soll sicherstellen, dass das neue Quartier frühzeitig gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen wird. Die Ausschreibung ist als beschränktes Verfahren angelegt, bei dem ausgewählte Fachplaner zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH)

PlanungsleistungenVerkehrsplanungStadtentwicklungÖffentliche VerwaltungStadtentwicklungVerkehrswesenVerkehrsplanungStadtentwicklungMachbarkeitsstudieOeffentlicher NahverkehrDienstleistungenWiesbaden
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 200.000 EUR für vergleichbare Leistungen
  • Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
  • Vorlage des empfohlenen Teilnahmeantrags inkl. Bewertungsmatrix
  • Keine Bildung von Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags
  • Erfüllung der gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Ergänzung zur Quelle der Auswahlkriterien / Eignungskriterien: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix steht unter dem genannten Link zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers: Siehe Teilnahmeantrag Ziffer: Eignung zur Berufsausübung - 3.1.2 a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 3.2.1 Umsätze innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre und Umsätze innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre für Leistungen, die mit den zu vergenden Leistungen vergleichbar sind. Mindestkriterium: Der gemittelte Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, muss pro Jahr mindestens 200.000 € betragen. ----------------------------------------------------- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix steht unter dem genannten Link zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. ------------------------------------------------------- Ergänzung zu Nachforderungen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen. Alle Unterlagen mit Ausnahme von: - alle Unterlagen und Angaben, deren Nachforderung / Aufklärung gemäß VgV sowie Vergabeunterlagen ausgeschlossen sind. - Prüfunterlagen zur Entwurfsqualität sowie zum Nachhaltigen Bauen - Klimaschutz- und/oder Klimaanpassungsmaßnahmen Gebäude. Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen. Eine Eigenrecherche im Zuge der Prüfung erfolgt nicht. Die Auftraggeberin legt gem. § 56 Abs. 2 VgV für diesen Bewertungsblock fest, dass eine Nachforderung oder Aufklärung ausgeschlossen ist. Ist ein Sachverhalt nicht eindeutig erkennbar, kann die Referenz nicht gewertet werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Machbarkeitsstudie zur Schienen- und Buserschließung Ostfeld Teil III, Wiesbaden; Machbarkeitsstudie

Mit dem Stadtentwicklungsprojekt "Ostfeld" plant die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) die Schaffung eines eigenständigen, innovativen, urbanen und vor allem lebenswerten und nachhaltigen neuen Stadtquartiers im Osten von Wiesbaden. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung der LHW im September 2020 die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM Ostfeld) beschlossen. Durch deren Umsetzung will die LHW insbesondere den strukturell erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten decken und ihrer Funktion als Oberzentrum und als Standort von bedeutenden Bundes- und Landesbehörden auch in der Zukunft gerecht werden. Das Plangebiet umfasst einen Bereich von ca. 450 Hektar. Die SEM Ostfeld zeichnet sich durch die Schaffung von zwei räumlich getrennt liegenden Baufeldern aus. Im Norden des Entwicklungsbereiches soll westlich der B 455 auf der Höhe der Ortslage Wiesbaden-Erbenheim auf einer Gesamtfläche von ca. 30 Hektar ein neuer zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt perspektivisch für bis zu 7.000 Mitarbeitende entstehen. Im Süden des Entwicklungsbereiches soll rund um das Biehler Wäldchen/Fort Biehler ein kompaktes, nachhaltiges, urbanes, klimasensibles und lebenswertes neues Stadtquartier für min. 10.000 Menschen entstehen. Damit leistet die LHW einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung und zur wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Weiterentwicklung der Region Rhein-Main. Der Großteil des Plangebiets soll neben den für die Siedlungsentwicklung erforderlichen Infrastrukturen als Landschaftsraum erhalten und gestärkt werden. Inhalte und Ziele der MBKS III - Untersuchung der Machbarkeit einer Straßenbahnerschließung - Untersuchung einer vergleichbar leistungsfähigen Buserschließung - Verknüpfung der Systeme - Leistungsfähigkeit ÖPNV - Straßenbahnerschließung - Schrittweise Erweiterung einer Straßenbahntrasse für das Ostfeld - Buserschließung Weiterführende Informationen sind in der Leistungsbeschreibung (02a_VgV_SEG_Ostfeld_MBKS_Leistungsbeschreibung) zu finden. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf. Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt unter der Voraussetzung, dass in Stufe 1 keine Förderfähigkeit festgestellt wurde und unter der Voraussetzung, dass keine widersprechenden Gremienbeschlüsse vorliegen sowie der Entscheidung des AG im Projektverlauf: Stufe I: Arbeitspakete 01-14, Stufe II: Arbeitspakete 15-33 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: Arbeitspakete 01-14 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Oktober 2026 Zwischentermin1: ca. Januar 2027 Zwischentermin 2: ca. März 2027 Zwischentermin 3: ca. Juli 2027 Endtermin: ca. November 2027

CPV 71241000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_MBKS_Zuschlagskriterien

    30%
  • quality

    siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_MBKS_Zuschlagskriterien

    20%
  • quality

    siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_MBKS_Zuschlagskriterien

    10%
  • cost

    siehe 02b_VgV_SEG_Ostfeld_MBKS_Zuschlagskriterien

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link