Machbarkeitsstudie für Baumpflanzungen im Graggenauer Viertel und östlichen Angerviertel
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München beauftragt eine vertiefte technische Machbarkeitsstudie für zusätzliche Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum. Der Auftrag umfasst die Prüfung von Standorten, die Berücksichtigung von Sparten und Unterbauten sowie die Abstimmung mit einem städtebaulichen Verkehrskonzept. Die Leistung erfolgt in mehreren Stufen und erfordert die Einbindung von Brand- und Denkmalschutzbelangen.
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Mit Beschluss der Vollversammlung vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16852) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München unter Antragspunkt Nr. 2 das Baureferat (Auftraggeber bzw. AG) beauftragt eine vertiefte technische Machbarkeitsuntersuchung für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen im Teilbereich 1 „Graggenauer Viertel | östliches Angerviertel“ gemäß Übersichtskarte in der Leistungsbeschreibung zu erstellen und die Ergebnisse für die Entwicklung eines städtebaulichen Verkehrskonzeptes dem Mobilitätsreferat zur Verfügung zu stellen. Während der Bearbeitung müssen durch den Auftragnehmer (AN) die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des städtebaulichen Verkehrskonzeptes miteinander kombiniert und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neupflanzungen erfordern eine Neuschaffung von Einzelbaumstandorten und/oder Baumgräben inklusive entsprechender Substratflächen im befestigten Straßenraum (öffentliche Verkehrsfläche), deren Durchführbarkeit in dieser Machbarkeitsstudie durch den AN untersucht werden soll. Darüber hinaus muss der AN die Belange des Brand- und Denkmalschutzes während der Ausarbeitung ermitteln, berücksichtigen und abstimmen. Der Abruf und die Bearbeitung der Beauftragung zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgen in Stufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Stufen gliedern sich wie folgt: • Schaffung Datengrundlage • Darstellung Sparten, Ein-, Über-, Unterbauten • Prüfung von Pflanzflächen • Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR • Abstimmung des überarbeiteten Entwurfs • 2. Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR Die bereits älteren Stadtratsbeschlüsse „Freiraum M 2030“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07388) und „Freiraumquartierskonzept Innenstadt: REACT-EU…“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13427) sind bei diesen Bearbeitungen zu berücksichtigen.
Das Baureferat der Stadt München sucht ein Planungsbüro für eine technische Machbarkeitsstudie. Ziel ist es, Möglichkeiten für neue Baumpflanzungen im Graggenauer Viertel und im östlichen Angerviertel zu identifizieren. Dabei müssen unterirdische Leitungen, der Denkmalschutz und Brandschutzvorgaben berücksichtigt sowie die Ergebnisse mit einem städtebaulichen Verkehrskonzept abgeglichen werden. Die Arbeit ist in mehrere Stufen unterteilt, die nacheinander abgerufen werden. Das Projekt ist ein wichtiger Baustein für die städtische Freiraumplanung.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Erklärung zur Interessenunabhängigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotMit Beschluss der Vollversammlung vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16852) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München unter Antragspunkt Nr. 2 das Baureferat (Auftraggeber bzw. AG) beauftragt eine vertiefte technische Machbarkeitsuntersuchung für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen im Teilbereich 1 „Graggenauer Viertel | östliches Angerviertel“ gemäß Übersichtskarte in der Leistungsbeschreibung zu erstellen und die Ergebnisse für die Entwicklung eines städtebaulichen Verkehrskonzeptes dem Mobilitätsreferat zur Verfügung zu stellen. Während der Bearbeitung müssen durch den Auftragnehmer (AN) die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des städtebaulichen Verkehrskonzeptes miteinander kombiniert und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neupflanzungen erfordern eine Neuschaffung von Einzelbaumstandorten und/oder Baumgräben inklusive entsprechender Substratflächen im befestigten Straßenraum (öffentliche Verkehrsfläche), deren Durchführbarkeit in dieser Machbarkeitsstudie durch den AN untersucht werden soll. Darüber hinaus muss der AN die Belange des Brand- und Denkmalschutzes während der Ausarbeitung ermitteln, berücksichtigen und abstimmen. Der Abruf und die Bearbeitung der Beauftragung zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgen in Stufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Stufen gliedern sich wie folgt: • Schaffung Datengrundlage • Darstellung Sparten, Ein-, Über-, Unterbauten • Prüfung von Pflanzflächen • Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR • Abstimmung des überarbeiteten Entwurfs • 2. Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR Die bereits älteren Stadtratsbeschlüsse „Freiraum M 2030“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07388) und „Freiraumquartierskonzept Innenstadt: REACT-EU…“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13427) sind bei diesen Bearbeitungen zu berücksichtigen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- price50%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung