Pfortendienst auf dem Karlsruher Großmarkt
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Karlsruhe schreibt den Pfortendienst auf dem Betriebsgelände des Karlsruher Großmarktes aus. Der Auftrag umfasst Zutritts- und Zufahrtkontrollen sowie Kontrollgänge mit einer durchgehenden Sicherheitskraft. Die Einsatzzeiten erstrecken sich auf Nachtdienste von Montag bis Freitag (21:00–04:15 Uhr) sowie durchgehende Wochenenddienste (Samstag 18:00 Uhr bis Montag 04:15 Uhr).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ausgeschrieben wird der Pfortendienst auf dem Betriebsgelände des Karlsruher Großmarktes.
Die Stadt Karlsruhe Hauptamt vergibt den Pfortendienst auf dem Karlsruher Großmarkt. Dabei handelt es sich um eine Sicherheitsdienstleistung mit Zutritts- und Zufahrtkontrolle sowie regelmäßigen Kontrollgängen auf dem Betriebsgelände. Eine Sicherheitskraft ist durchgehend im Einsatz — und zwar jeden Abend und jede Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Vergabe erfolgt nach den Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wobei Bieter ihre Eignung nachweisen müssen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignungsnachweis gemäß § 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit gemäß § 56 VgV
- Einsatz einer Sicherheitskraft nach Lohn-TV Wach u. Sicherheit (II 1 a)
- Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 ff. VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung) Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 ff. VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotPfortendienstleistung auf dem Gelände des Karlsruher Großmarktes Die Einsatzzeiten für Zutritts- und Zufahrtkontrolle und Kontrollgänge gestalten sich wie folgt: - Montags bis Freitag: jeweils von 21:00 Uhr bis 04:15 Uhr des Folgetages - Samstag: ab 18:00 Uhr, durchgehend bis Montag 04:15 Uhr - Feiertage: Feiertage sind hinsichtlich der Einsatzzeiten wie Sonntage zu behandeln. Es ist immer eine Sicherheitskraft einzusetzen, die nach II 1 a Lohn-TV, Wach u. Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg qualifiziert ist. Vertragslaufzeit 2026/2027: 01.08.2026 – 31.07.2027 Verlängerungsoption: 01.08.2027 – 31.07.2028
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung