Rückbau und Abbruch des Gebäudes Haus B 10 der LWL-Klinik Marsberg
Was wird ausgeschrieben
Der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb schreibt den vollständigen Rückbau des Gebäudes Haus B 10 auf dem Gelände der LWL-Klinik Marsberg aus. Die Arbeiten umfassen neben dem eigentlichen Abbruch auch eine vorlaufende Schadstoffsanierung und Entkernung des ehemaligen Wäscherei- und Therapiegebäudes. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben.
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Abbrucharbeiten
Der LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb plant den vollständigen Abriss des Gebäudes Haus B 10 auf dem Gelände der LWL-Klinik in Marsberg. Bei dem Objekt handelt es sich um ein historisches Gebäude aus dem Jahr 1900, das früher als Wäscherei sowie für Therapie- und Betreuungszwecke genutzt wurde. Der Auftrag umfasst neben dem eigentlichen Rückbau auch die notwendige Schadstoffsanierung und die Entkernung des Gebäudekomplexes. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eignungsnachweis gemäß § 16 EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A
- Eignungsnachweis gemäß § 16a EU VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß §§ 16 [EU] Abs. 1 Nr. 4 und 16a [EU] VOB/A
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung sind Abbruch- und Rückbauarbeiten für das Gebäude Haus B 10 auf dem Gelände des LWL-Klinikums Marsberg, Bredelarer Straße 33, 34431 Marsberg. Das leerstehende Gebäude, eine ehemalige Wäscherei mit Therapie- und Betreuungsbereichen, ist einschließlich vorlaufender Schadstoffsanierung und Entkernung vollständig zurückzubauen. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1900 errichtet, mehrfach umgebaut und erweitert und besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäudeteilen. Es ist überwiegend dreigeschossig ausgebildet, teilweise unterkellert und befindet sich in Hanglage. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 2.700 m2, der umbaute Raum einschließlich Keller ca. 9.600 m3, die Gebäudehöhe ca. 18 m über Geländeoberkante. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: * Baustelleneinrichtung einschließlich Herrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, * Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Baustellenzufahrt, Baustraße, Lager- und Aufstellflächen, * Verkehrssicherung, Bauzaun, Sicherung der Baustellenzugänge sowie Schutz angrenzender Verkehrsflächen, Leitungen, Schächte und baulicher Anlagen, * vorbereitende Maßnahmen einschließlich Rodungsarbeiten, Schutzmaßnahmen, Öffnen von Dachflächen zur Vergrämung von Tieren sowie Demontage und Wiedermontage vorhandener Fassaden-/Artenschutzkästen, * Sicherung, Rückbau, Abmauerung und Abdichtung vorhandener Hausanschluss- und Versorgungsschächte, * Entrümpelung und Entkernung des Gebäudes, * Schadstoffsanierung einschließlich Arbeiten nach den einschlägigen technischen Regeln, insbesondere im Zusammenhang mit asbesthaltigen Baustoffen und alter künstlicher Mineralfaser, * Herstellung, Vorhaltung, Umsetzung und Rückbau erforderlicher Schwarzbereiche, Schleusen, Unterdruckhaltungen bzw. gerichteter Luftführung, soweit erforderlich, * vollständiger Rückbau des Gebäudes einschließlich Fundamente und Sohlplatte, * kontrollierter und möglichst erschütterungsarmer Rückbau unter Berücksichtigung der Hanglage, der beengten Baustellenverhältnisse und der angrenzenden Nutzungen, * staubarme Ausführung der Abbrucharbeiten einschließlich erforderlicher Benetzung, * getrennte Erfassung, Separierung, Transport, Verwertung und Entsorgung der anfallenden Baustoffe und Abfälle, * Aufbereitung geeigneter unbelasteter mineralischer Abbruchmaterialien zu RC-Material auf einem einzurichtenden Brechplatz innerhalb des LWL-Geländes, * Transport- und Entsorgungsmanagement einschließlich Entsorgungskonzept, Wiegescheinen, Begleit- und Übernahmescheinen, Abfallnachweisbuch und prüffähiger Dokumentation, * Verfüllung der Baugrube mit geeignetem unbelastetem Füllboden einschließlich lagenweisem Einbau, Profilierung und Verdichtung, * Wiederherstellung der Außenflächen einschließlich Auftrag von Mutterboden und Herstellung von Vegetationsflächen, * Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung des Auftraggebers bzw. der örtlichen Bauüberwachung. Die Arbeiten sind auf einem Klinik-/Campusgelände unter eingeschränkten Zufahrts-, Lager- und Bewegungsflächen auszuführen. Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind jederzeit freizuhalten. Die Ausführung hat unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt-, Staub-, Lärm-, Erschütterungs- und Immissionsschutz sowie der abfall- und entsorgungsrechtlichen Vorgaben zu erfolgen.
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung