TED·409900-2026

Metallbauarbeiten für ein Vordach

Schleswig-Holstein
Reinbek, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
BauleistungenGesundheitswesenMetallbauBauleistungenKrankenhausbauHandwerkOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€50k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juni 2026
-35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift schreibt Metallbauarbeiten für die Errichtung eines Vordachs aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Bauleistungen am Standort Reinbek. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 29. Juni 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauleistung

VergabeHero-Einschätzung

Das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift sucht einen Fachbetrieb für die Ausführung von Metallbauarbeiten, die für den Bau eines Vordachs am Klinikgebäude erforderlich sind. Da es sich um eine spezifische Bauleistung handelt, ist das Projekt in einem einzigen Los zusammengefasst. Interessierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorweisen, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Die Arbeiten finden direkt am Klinikstandort in Reinbek statt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Unterlagen können nach Aufforderung nachgereicht werden, wenn diese Unterlagen das Angebot inhaltlich nicht verändern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001LV 14 Metallbauarbeiten Vordach

Bauleistung

CPV 45262670Frist 29. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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