Lieferung und Montage eines Notstromaggregats für den Feuerwehr-Neubau
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Neusäß schreibt die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage für einen Feuerwehr-Neubau aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium. Die Umsetzung ist für einen Zeitraum von 14 Tagen vorgesehen.
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Netzersatzanlage für den Feuerwehr - Neubau
Die Stadt Neusäß sucht einen Anbieter für die Installation einer Netzersatzanlage, die bei einem Stromausfall die Stromversorgung des neuen Feuerwehrgebäudes sicherstellt. Das Notstromaggregat ist essenziell für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der günstigste Preis den Zuschlag erhält. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Standards zur Zuverlässigkeit und Integrität erfüllen, wie sie im Vergaberecht für öffentliche Aufträge in Deutschland üblich sind.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende Umwelt, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenskonflikt; Einstellung der beruflichen Tätigkeiten Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotNetzersatzanlage für den Feuerwehr - Neubau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung