TED·423686-2026·Schließt in 27 Tagen

LUG Schreinereiarbeiten, Innentüren

Stadtverwaltung Kirchheim unter TeckKirchheim unter Teck, GermanyVeröffentlicht 19. Juni 2026
Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
16. Juli 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

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Umfang der Leistung: Die Leistung umfasst im Wesentlichen die Schreinerarbeiten der Innentüren im Bauabschnitt 1 (BA 1) des Bauteils C sowie erforderliche Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung und Brandschutzsanierung in den Bauteilen A, B. Die Arbeiten umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage von Innentüren einschließlich Türblättern, Zargen, Verglasungen, Beschlägen, Türschließern sowie aller zur vollständigen Funktionsfähigkeit erforderlichen Nebenleistungen. Ein Teil der Türelemente ist Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Die Türen sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Positionen als Standard-, Schallschutz-, Rauchschutz- oder Brandschutztüren auszuführen. Sämtliche Anforderungen an Brand-, Rauch- und Schallschutz sind entsprechend den Zulassungen und den fachplanerischen Vorgaben einzuhalten. Die Arbeiten in den Bauteilen A, B erfolgen im Zuge der laufenden Digitalisierungsmaßnahmen und erstrecken sich über das Schuljahr 2026 / 2027. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass der Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Leistungen sind entsprechend den Anforderungen des Bauablaufs flexibel und termingerecht zu erbringen. Insbesondere ist eine abschnittsweise Ausführung der Arbeiten vorgesehen, um eine kontinuierliche Nutzung der betroffenen Bereiche zu gewährleisten. Es handelt sich um eine Gebäudeklasse 5 / Sonderbau und Einbaubereich 2 - Schulgebäude.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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