TED·258937-2026

Luftsicherheitsdienstleistungen für Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und VerkehrHannover, GermanyVeröffentlicht 16. Apr. 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Mai 2026
-15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Gemeinsame Ausschreibung der NLStBV und der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH für Bestreifungs-, Überwachungs- und Kontrollleistungen nach § 5 und § 8 LuftSiG sowie Tätigkeiten als Aufleger/Einweiser. Das Verfahren umfasst zwei separate Auftragsverhältnisse (NLStBV und FHBWE), die jeweils separat anzubieten sind. Zuschlagskriterien: Qualität (60%) und Preis (40%).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gemeinsame Ausschreibung für die 1) Erbringung von Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Kontrollen nach § 8 Abs. 1 LuftSiG für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH, und 2) die Erbringung von Kontrollen nach § 5 LuftSiG und Tätigkeiten des Auflegers / Einweisers ("Einlegerposition") für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ("NLStBV") Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vergibt gemeinsam mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH Sicherheitsdienstleistungen für den regionalen Flughafen. Der Auftrag umfasst Bestreifungs- und Überwachungsleistungen sowie Personalkontrollen nach dem Luftsicherheitsgesetz (§ 5 und § 8 LuftSiG) — das sind standardmäßige Sicherheitsprüfungen an Flughäfen, die von geschultem Sicherheitspersonal durchgeführt werden. Zusätzlich gehört die Tätigkeit als Aufleger/Einweiser dazu, also die Betreuung von Passagieren bei der Gepäckkontrolle. Es handelt sich um zwei separate Aufträge, die jeweils einzeln angeboten werden müssen. Die Qualität des Konzepts ist mit 60% das wichtigste Zuschlagskriterium, wobei insbesondere der Personaleinsatz, Fortbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Personalbindung bewertet werden.

Security ServicesTransportationPublic ServicesTransportationGovernmentAviationAirport SecuritySecurity ServicesLuftsigPublic Sector SecurityPersonnel Services
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung nach § 123 und § 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit für Sicherheitsdienstleistungen
  • Referenzen für Luftsicherheitsleistungen an Flughäfen
  • Fähigkeit zur Erbringung von Kontrollen nach § 5 und § 8 LuftSiG
  • Separate Angebote für beide Auftraggeber (NLStBV und FHBWE)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001NLStBV

Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch. Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: - die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise - die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie - Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird pro Kalenderjahr auf ca. 12.000 Kontrollstunden geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.500 Stunden pro Kalenderjahr geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt: - die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen, - die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten, - die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-, Waren- und Personenkontrollen - teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. Ständig besetzt sein müssen während der Betriebszeiten plus 15 Minuten vor und nach den Betriebszeiten die Kraftfahrzeugkontrollstelle und die Mobile Streife. Ausnahmen wie z. B. Feiertage werden gesondert geregelt. Bei der Mobilen Streife ist davon auszugehen, dass die Zaunbestreifung mindestens zweimal pro Tag in den Betriebszeiten unregelmäßig durchgeführt werden muss. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

CPV 63730000, 63732000, 79710000
LOT-0002Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (FHBWE)

Die NLStBV und die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH führen das vorliegende Ausschreibungsverfahren als (gelegentliche) gemeinsame Vergabe i.S.d. § 4 Sektorenverordnung durch. Die NLStBV führt das Ausschreibungsverfahren federführend durch. Es handelt sich um zwei separate Auftragsverhältnisse. Es sind jeweils separate Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen. Die NLStBV ist für die Wahrnehmung der in § 5 LuftSiG benannten Aufgaben zuständig. Sie beabsichtigt, im Rahmen dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: - die Durchsuchung von Personen und ihre Überprüfung in sonstiger Weise - die Durchsuchung / Durchleuchtung von Gegenständen, die in den Sicherheitsbereich des Flugplatzes verbracht werden, insbesondere Handgepäck, sowie - Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, Reisegepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. Das für die Kontrollen gemäß § 5 LuftSiG eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (BMI - P II 4 - 643 201/1) genügen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ferner mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach den rechtlichen Vorgaben als Luftsicherheitsassistenten ausgebildet sein und anschließend fortgebildet werden, vgl. dazu die "Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten" (BMI - P II 4- 643 520-1/7). Zusätzlich ist die Einlegerposition zu besetzen. Der Gesamtbedarf an Kontrollstunden wird pro Kalenderjahr auf ca. 12.000 Kontrollstunden geschätzt. Der Bedarf an Einsatzstunden für die Einlegerposition wird auf ca. 1.500 Stunden pro Kalenderjahr geschätzt. Diese Schätzungen sind unverbindlich und als Richtwerte zu betrachten. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat aufgrund nationaler behördenverbindlicher Vorgaben (Rahmenplan Luftsicherheit und Luftsicherheitsanordnungen) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3, 4, 5 LuftSiG zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg folgende Aufgaben, die sie im Rahmen des ausgeschriebenen Vertrags zu übertragen beabsichtigt: - die Bestreifung der Umzäunung des Flughafens durch Sicherheitskräfte oder ggfs. zukünftig Drohnen, - die Überwachung und Sicherung des temporär sensiblen Sicherheitsbereiches wie Ankunfts- und Abflugräumlichkeiten und des Vorfeldbereichs durch Sicherheitskräfte zu den Abfertigungszeiten, - die Durchführung der Zugangskontrolle an personell gesicherten Kontrollstellen in Verbindung mit Fahrzeug-, Waren- und Personenkontrollen - teilweise die Begleitung von Nichtflughafenausweisinhabern zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben - Die Überwachung von Anlässen auf der Luftseite des FH (die nicht über die Ausweisordnung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH abgedeckt sind) in Absprache mit dem Flughafenbetreiber Das für die Aufgaben gem. § 8 LuftSiG eingesetzte Personal muss gem. jeweils geltender Vorschriften für seine Tätigkeit nach der Personalgruppe Nr. 11.2.3.1,3-5,9,10 der DVO (EU) 2015/1998 für den Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft geschult, ggf. rezertifiziert sein. Durch den Auftragnehmer sind an 365/366 Tagen im Jahr innerhalb der Betriebszeiten die aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. Ständig besetzt sein müssen während der Betriebszeiten plus 15 Minuten vor und nach den Betriebszeiten die Kraftfahrzeugkontrollstelle und die Mobile Streife. Ausnahmen wie z. B. Feiertage werden gesondert geregelt. Bei der Mobilen Streife ist davon auszugehen, dass die Zaunbestreifung mindestens zweimal pro Tag in den Betriebszeiten unregelmäßig durchgeführt werden muss. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.

CPV 63730000, 63732000, 79710000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.

    40%
  • quality

    Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien: 2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge. 2.2. Fortbildungen 2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen 2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung 2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.

    60%
  • price

    Es besteht keine Abweichung zu den allgemeinen Verfahrensangaben.

    40%
  • quality

    Für das Kriterium "Qualität" bestehen folgende Unterkriterien: 2.1. Darstellung des Personaleinsatzes unter Berücksichtigung der vorgegebenen Abflüge. 2.2. Fortbildungen 2.3. Maßnahmen zur Abfederung von Arbeitsspitzen 2.4. Maßnahmen der langfristigen Personalentwicklung 2.5. Maßnahmen zur Flexibilisierung im Fall einer höheren Gewalt 2.6. Qualitätssicherung und -verbesserung Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einreichung eines Angebotes ein Realisierungskonzept für den Personaleinsatz im Rahmen der Zuschlagskriterien vorzulegen ist.

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link