Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Momtaz & Sohn Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·489167-2026

Lüftungstechnik für den Neubau des Feuerwehrhauses in Heuchelheim

Hessen
Heuchelheim, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungLueftungstechnikFeuerwehrhausOeffentliche BauauftraegeGebaeudetechnikTga
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn schreibt die Lüftungstechnik für den Neubau ihres Feuerwehrgerätehauses aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die technische Gebäudeausrüstung. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Angebotspreises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Arbeiten der Lüftungstechnik für den Neubau des Feuerwehrhauses in Heuchelheim a.d. Lahn.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und sucht hierfür einen Auftragnehmer für die Installation der Lüftungstechnik. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Planung und Montage der lüftungstechnischen Anlagen im neuen Gebäude. Da der Zuschlag allein über den Preis entschieden wird, ist ein effizientes Kostenmanagement bei der Angebotserstellung entscheidend. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Unternehmen der Gebäudetechnik.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Heu-FWGH: Lüftungstechnik

Rohbauarbeiten für die Errichtung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Heuchelheim

CPV 45331000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Niedrigster Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Momtaz & Sohn Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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