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316797-2026TEDpin-rtlVeröffentlicht 8. Mai 2026·Offenes Verfahren·CPV 45331000

Lüftungstechnik für 8-gruppige Kindertagesstätte

Gemeinde NalbachNalbach, GermanyKomplexität medium
Fit für euer Unternehmen
Personalisierter Match-Score
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Auftragswert
~€180k
Geschätzt · Konfidenz low
Beste Leistungsgruppe
Personalisierte Empfehlungen
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Einreichungsfrist
Bekannt seit 8. Mai 2026
Analysiert am 10. Mai 2026
Was wird ausgeschrieben
KI-Zusammenfassung

Ausschreibung der Lüftungstechnik für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 8 Gruppen in Nalbach-Piesbach (Saarland). Der Auftrag umfasst die Installation einer raumlufttechnischen Anlage für den Kindergartenneubau. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk anhand des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lüftungstechnik - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

VergabeHero-Zusammenfassung. Die Gemeinde Nalbach vergibt die Lüftungstechnik für den Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen in Piesbach. Das bedeutet, dass eine raumlufttechnische Anlage für einen kommunalen Kindergarten mit Platz für etwa 160 bis 200 Kinder installiert werden muss. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Angebotspreises. Als Auftraggeberin ist die Gemeinde Nalbach im Saarland zuständig, ein typischer kommunaler Träger im ländlichen Raum.
KI-Klassifizierung
ConstructionBuilding SystemsHVACGovernmentEducationConstructionVentilation SystemHvacPublic BuildingsChildcare FacilitiesMunicipalConstructionBuilding Systems
Zentrale Anforderungen
· 3 Punkte
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Eignung nach VOB/A nachzuweisen
  • Einhaltung nationaler Vergaberegelungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Nach § 16a VOB/A EU zulässig.

Lose
· 1 Lot
LOT-0001Lüftungstechnik - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Piesbach

Lüftungstechnik- Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach

CPV 45331000
Zuschlagskriterien
· 1 Kriterien
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    Preis

    1%
Zeitleiste
  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
Dokumente & Links
· 1 Link