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Lüftungsinstallation für den Neubau einer Kreissporthalle

Baden-Württemberg
Lörrach, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungBauwesenLueftungstechnikBauleistungenOeffentliche VerwaltungSportstaettenbauTga Gewerke
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Sept. 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Lörrach schreibt die Lüftungsinstallation für den Neubau einer Kreissporthalle in Maulburg aus. Die Arbeiten erfolgen gemäß DIN 18379. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lüftungsinstallation nach DIN 18379 - Neubau Kreissporthalle Lörrach

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Lörrach sucht einen Fachbetrieb für die Installation der Lüftungsanlage in einer neu entstehenden Kreissporthalle in Maulburg. Die Arbeiten müssen nach der technischen Norm DIN 18379 ausgeführt werden, die allgemeine Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen festlegt. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, ist die Einhaltung dieser Norm für die Funktionalität und Sicherheit der Sporthalle entscheidend. Der Auftrag wird rein nach dem günstigsten Preis vergeben, was bedeutet, dass die wirtschaftlichste Lösung den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lüftungsinstallation nach DIN 18379 - Neubau Kreissporthalle Lörrach

Der Landkreis Lörrach baut eine neue Sprachheilschule in Maulburg. Gegenstand der Ausschreibung ist die gesamte Lüftungsinstallation nach DIN 18379 (siehe LV).

CPV 45331210Frist 15. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    wirtschaftlichste Angebot

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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