Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: LWK Leipziger Lüftungs- und Klimaanlagenbau GmbH

Auftragswert

€430k

TED·427101-2026

Sanierung der Lüftungsanlage im Altbau des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen

Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Magdeburg, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt schreibt die Sanierung der Lüftungstechnik für den Altbau des Amtsgerichts in Bitterfeld-Wolfen aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

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Lüftung Altbau

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt plant die Erneuerung der Lüftungsanlage im Altbau des Amtsgerichts in Bitterfeld-Wolfen. Diese Maßnahme ist Teil der laufenden Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten an diesem Standort. Da es sich um eine technische Installation in einem Bestandsgebäude handelt, ist eine präzise Abstimmung mit der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.

BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungBauwesenLueftungstechnikSanierungOeffentliche VerwaltungGebaeudetechnikAmtsgericht
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lüftung Altbau (SDL 416-24)

Lüftung Altbau

CPV 45331200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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