Lückenschluss Glasfaserausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Falkenstein/Harz
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Falkenstein/Harz vergibt die Beschaffung von gigabitfähigen Glasfaseranschlüssen in unterversorgten Gebieten des Stadtgebiets und ihrer Ortsteile. Der Auftrag umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur mit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s. Die Bieter müssen die Wirtschaftlichkeitslücke als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und Kosten für einen Zeitraum von sieben Jahren darstellen. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelegt.
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Lückenschluss Glasfaserausbau Stadt Falkenstein/Harz
Die Stadt Falkenstein/Harz in Sachsen-Anhalt vergibt den Lückenschluss beim Glasfaserausbau: Es werden gigabitfähige Glasfaseranschlüsse in unterversorgten Gebieten der Stadt und ihrer Ortsteile geschaffen. Die Bieter müssen ein technisches Konzept mit einer symmetrischen Übertragungsrate von mindestens 1 Gigabit/s vorlegen und die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke berechnen — das ist die Differenz zwischen den erwarteten Erlösen und den Kosten des Netzausbaus und -betriebs über sieben Jahre, die der Auftraggeber als Förderung ausgleicht. Bewerber müssen als Netzbetreiber zugelassen sein (§ 5 TKG) und einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene gewährleisten. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 TKG
- Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke über 7 Jahre (Barwertberechnung)
- Technisches Konzept mit 1 Gbit/s symmetrischer Übertragungsrate
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Offener und diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Be-triebseinnahmen) und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist. b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfra-struktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbin-dung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Ver-fügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes. Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 4). 5. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 6. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise gemäß Anlage 6
Aufteilung in Lose
1 LotBereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Stadt Falkenstein/Harz) und deren Ortsteilen (Wirtschaftlichkeitslücke)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
siehe unten
- price60%
Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (siehe oben a)): 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = günstigster Preis × 60_Punkte Preis des jeweiligen Bieters Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe obenb): 40 Prozent, mit: o Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept und Entstörungszeiten o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: - Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). - Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). - Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). - Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) - Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) - Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service,´ vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichheit erhält das Angebot mit dem geringeren Angebotspreis den Zuschlag.
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung