TED·531254-2026·Schließt in 32 Tagen

Glasfaserausbau und Breitbanderschließung in der Gemeinde Sülzetal

Sachsen-Anhalt
Sülzetal, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungTelekommunikationGlasfaserausbauBreitbandTelekommunikationOeffentliche VerwaltungFoerderprojekt
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Sülzetal schreibt den Ausbau gigabitfähiger Breitbandanschlüsse in unterversorgten Gebieten aus. Ziel ist die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke durch einen Netzbetreiber, der die Infrastruktur errichtet und betreibt. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Sülzetal (Wirtschaftlichkeitslücke)

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Sülzetal sucht einen Partner für den Ausbau eines schnellen Glasfasernetzes in Gebieten, die bisher unterversorgt sind. Da sich der Ausbau für private Unternehmen wirtschaftlich oft nicht von alleine trägt, wird hier eine sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke ausgeschrieben: Der Anbieter erhält eine Förderung, um die Differenz zwischen den Kosten für den Bau und Betrieb des Netzes und den erwarteten Einnahmen auszugleichen. Der Auftrag umfasst die technische Planung, den Bau der Infrastruktur sowie den langfristigen Betrieb des Netzes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde. Interessierte Unternehmen müssen als Netzbetreiber zugelassen sein und ein Konzept für einen diskriminierungsfreien Zugang für Dritte vorlegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 TKG
  • Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Verpflichtungserklärung zum diskriminierungsfreien Netzzugang
  • Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers. Das Angebot muss folgende Angaben enthalten: a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, die als Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse (Betriebseinnahmen): 60 Prozent und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und -betriebs (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen, hiernach Investitionskosten), für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Inbetriebnahme gemäß beiliegendem Berechnungsmuster darzustellen ist. b) Technisches Konzept Breitbandnetzstruktur: 40 Prozent Angaben zu der zu errichtenden Breitbandinfrastruktur und den dafür notwendigen Investitionen, Angaben zur Qualität der Backboneanbindung, Angaben zum Servicekonzept und den Entstörungszeiten, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1 Gigabit/s, Angaben zur Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit. c) Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des zu errichtenden gigabitfähigen Netzes. Folgende Eignungskriterien kommen als Nachweis der Eignung zum Tragen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird. 4. Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise). 5. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA). 6. Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und § 124 GWB nicht vorliegen. 7. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt. 8. Bietererklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs und zu den Bedingungen und Preisen für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lückenschluss Glasfaserausbau Gemeinde Sülzetal

Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Sülzetal (Wirtschaftlichkeitslücke)

CPV 72000000, 64000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur (siehe oben b)): 40 Prozent, mit: o Qualität der Backboneanbindung o Service-Konzept und Entstörungszeiten o Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s o Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit Die Bewertung des technischen Konzepts erfolgt nach dem Schulnoten-Prinzip: Note 1 (sehr gut) entspricht der vollen Punktzahl (40 Punkte). Note 2 (gut) entspricht 90 % der Höchstpunktzahl (36 Punkte). Note 3 (befriedigend) entspricht 70 % der Höchstpunktzahl (28 Punkte). Note 4 (ausreichend) entspricht 50 % der Höchstpunktzahl (20 Punkte) Note 5 (mangelhaft) entspricht 20 % der Höchstpunktzahl (8 Punkte) Note 6 (ungenügend): Es werden keine Punkte vergeben. Die Schulnote sehr gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote gut wird vergeben, wenn folgende Faktoren nahezu vollständig erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote befriedigend wird vergeben, wenn folgende Faktoren im Wesentlichen erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ausreichend wird vergeben, wenn folgende Faktoren annähernd erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote mangelhaft wird vergeben, wenn folgende Faktoren kaum erfüllt sind: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7- Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit. Die Schulnote ungenügend wird vergeben, wenn das Konzept erhebliche Mängel in Bezug auf folgende Faktoren aufweist: redundante, bedarfsgerecht dimensionierte Backboneanbindung, kurze Entstörzeiten, 24/7-Service, vollständige zeitliche Verfügbarkeit der geforderten symmetrischen Mindestübertragungsrate sowie bedarfsgerechte Upgradefähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.

    40%
  • price

    Folgende Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung werden bei der Bewertung der Angebote genutzt: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 60 Prozent Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet. Die übrige Punkteverteilung erfolgt nach folgender Berechnung: Punkte des jeweiligen_Bieters = (günstigster Preis × 60_Punkte) / Preis des jeweiligen Bieters

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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