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LRT- und Biotopkartierung in FFH-Gebieten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt
Halle (Saale), Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
UmweltdienstleistungenGutachter- und BeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzUmweltschutzBiotopkartierungNaturschutzGeoinformatikOeffentliche VerwaltungGutachterleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
42 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt die Kartierung von Lebensraumtypen und Biotopen in sechs Natura-2000-Gebieten aus. Die Leistungen umfassen die Erfassung, Digitalisierung in GIS-Systemen sowie die Erstellung von Kartierberichten. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt, mit Laufzeiten zwischen 2027 und 2029.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Biotopkartierung in FFH-Gebieten NATURA2000 Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden sechs Natura 2000-Gebieten (6 Gebietslose) durchzuführen: LOS 1: FFH0008 Elbaue Beuster-Wahrenberg, Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2029 LOS 2: FFH0012 Nordteil Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen (Wald und Südteil wird vom LAU kartiert), Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2029 LOS 3: FFH0069 Korgscher und Steinsdorfer Busch, Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2027 LOS 4: FFH0103 Nienburger Auwald-Mosaik, Leistungszeitraum: 01/2027 – 11/2028 LOS 5: FFH0110 Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg; Leistungszeitraum: 01/2027 bis 11/2028 LOS 6: FFH0199 Ehle zwischen Möckern und Elbe, Leistungszeitraum: 01/2027 bis 11/2027 Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb der o.g. FFH-Gebiete, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung, davon abweichend im Gebietslos 1 flächendeckende Biotop- und LRT-Kartierung und im Gebietslos 2 flächendeckende Biotop- und LRT-Kartierung im Offenland des Nordteils 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sucht Fachleute für die ökologische Kartierung von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Dabei geht es darum, geschützte Lebensräume und Biotope in sechs verschiedenen Gebieten zu erfassen, digital in eine Datenbank einzupflegen und Managementhinweise für den Erhalt dieser Flächen zu erarbeiten. Die Ausschreibung ist in sechs Lose unterteilt, die sich in ihrer Größe und Laufzeit unterscheiden. Interessierte Unternehmen müssen neben der fachlichen Expertise auch die digitale Datenverarbeitung in GIS-Systemen beherrschen. Die Vergabe erfolgt zu 70 % nach Qualitätskriterien und zu 30 % nach dem Preis.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB dürfen nicht vorliegen
  • Nachweis der fachlichen Eignung zur Kartierung von LRT und Biotopen
  • Fähigkeit zur Digitalisierung in GIS-Systemen
  • Erfahrung in der Dateneingabe in das System BioLRT

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

6 Lote
LOT-0001Flächendeckende LRT- und Biotopkartierung im FFH-Gebiet 0008LSA „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ (Gebietsgröße 2.920 ha, LK Stendal)

Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen innerhalb des o.g. FFH-Gebiets, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.1_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_1_FFH0008LSA

CPV 90700000Frist 11. Aug. 2026
LOT-0002Flächendeckende Offenland-LRT- und Biotopkartierung im Nordteil des FFH-Gebietes 0012LSA „Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen“ (Gesamtgebietsgröße: 2.541 ha, LK Stendal)

Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen im Offenland im Nordteil des FFH-Gebietes auf ca. 1.402 ha, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts für das Gesamtgebiet in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 45 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 15 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.2_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_2_FFH0012LSA

CPV 90700000Frist 11. Aug. 2026
LOT-0003Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0069LSA „Korgscher und Steinsdorfer Busch“ (Gebietsgröße: 212 ha, LK Wittenberg)

Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) sowie von LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, sie sind vollständig im Spätsommer desselben Jahres abzuschließen. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. ... Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel vom Haushaltsjahr 2027 in das darauffolgende ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.3_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_3_FFH0069LSA

CPV 90700000Frist 11. Aug. 2026
LOT-0004Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0103LSA „Nienburger Auwald-Mosaik“ (Gebietsgröße: 256 ha, Salzlandkreis)

Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Gehölzbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung nach den Daten der Altkartierungen berücksichtigt. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.4_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_4_FFH0103LSA

CPV 90700000Frist 11. Aug. 2026
LOT-0005Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0110LSA „Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg“ (Gebietsgröße: 607 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz)

Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.5_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_5_FFH0110LSA

CPV 90700000Frist 11. Aug. 2026
LOT-0006Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“

Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSA

CPV 90700000Frist 11. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

12 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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