Lieferung und Montage von loser Möblierung für eine Schule

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Traunstein schreibt die Lieferung und Montage von loser Möblierung für eine Schule aus. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 1120 Schülerstühle, 950 Schülertische sowie diverse Lehrerpulte, Stühle und Schiebetafeln. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Juli 2026.
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Liefern und Aufstellen von Loser Möblierung, bestehend aus ca. 1120 Stk Schülerstühlen ca. 950 Stk Schülertischen ca. 37 Stk Lehrerpulten mit Rollcontainern ca. 52 Stk Lehrerstühlen ca. 25 Stk Multifunktions-Schiebtafeln diverse Beistelltische, Schränke und Sideboards
Der Landkreis Traunstein sucht einen Anbieter für die Ausstattung einer Schule mit loser Möblierung. Dazu gehören unter anderem über 1.100 Schülerstühle, 950 Tische sowie Lehrerarbeitsplätze und Schiebetafeln. Der Auftrag beinhaltet sowohl die Lieferung als auch das Aufstellen der Möbel vor Ort. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotLiefern und Aufstellen von Loser Möblierung, bestehend aus ca. 1120 Stk Schülerstühlen ca. 950 Stk Schülertischen ca. 37 Stk Lehrerpulten mit Rollcontainern ca. 52 Stk Lehrerstühlen ca. 25 Stk Multifunktions-Schiebtafeln diverse Beistelltische, Schränke und Sideboards
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung