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Kontrollprüfungen im Erdbau für Wasserbauprojekte

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftErdbauBodenpruefungQualitaetssicherungTiefbauLaboranalytikWasserbau
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH schreibt Kontrollprüfungen für Erdbauarbeiten in zwei Losen aus. Die Leistungen umfassen die Entnahme von Bodenproben, Feldversuche wie Lastplattenprüfungen sowie Laboranalysen zur Bodenbeschaffenheit. Die Beauftragung erfolgt kurzfristig nach Baufortschritt mit strikten Fristen für die Ergebnisübermittlung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken. Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

VergabeHero-Einschätzung

Die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH sucht einen Dienstleister für die baubegleitende Qualitätskontrolle bei Erdarbeiten. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die Entnahme von Bodenproben vor Ort, deren Vermessung sowie die anschließende Laboranalyse (z. B. Korngrößenbestimmung) beinhalten. Da die Arbeiten eng an den Baufortschritt gekoppelt sind, müssen die Prüfungen innerhalb von 24 Stunden nach Abruf starten und Ergebnisse zeitnah geliefert werden. Es handelt sich um eine klassische ingenieurtechnische Dienstleistung zur Qualitätssicherung im Tief- und Wasserbau.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001ThAi_7018

Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

CPV 71332000Frist 31. Juli 2026
LOT-0002GuAu_7028

Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken

CPV 71332000Frist 31. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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