Kontrollprüfungen im Erdbau für Wasserbauprojekte

Was wird ausgeschrieben
Die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH schreibt Kontrollprüfungen für Erdbauarbeiten in zwei Losen aus. Die Leistungen umfassen die Entnahme von Bodenproben, Feldversuche wie Lastplattenprüfungen sowie Laboranalysen zur Bodenbeschaffenheit. Die Beauftragung erfolgt kurzfristig nach Baufortschritt mit strikten Fristen für die Ergebnisübermittlung.
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Los 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken. Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken
Die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH sucht einen Dienstleister für die baubegleitende Qualitätskontrolle bei Erdarbeiten. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils die Entnahme von Bodenproben vor Ort, deren Vermessung sowie die anschließende Laboranalyse (z. B. Korngrößenbestimmung) beinhalten. Da die Arbeiten eng an den Baufortschritt gekoppelt sind, müssen die Prüfungen innerhalb von 24 Stunden nach Abruf starten und Ergebnisse zeitnah geliefert werden. Es handelt sich um eine klassische ingenieurtechnische Dienstleistung zur Qualitätssicherung im Tief- und Wasserbau.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98, Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau (siehe Anlage 1) • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken
Los2: Die Untersuchungen sind an vom AN zu entnehmenden, gestörten Bodenproben durchzuführen. Je nach Baufortschritt und Erfordernis werden die einzelnen Leistungen kurzfristig vom AG angefordert. Der AN ist verpflichtet, diese binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den AG auszuführen und das Ergebnis dem AG mitzuteilen. Um eine wirksame Kontrollprüfung durch den AG sicherzustellen, müssen die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen spätestens am vierten Werktag nach Probenahme beim AG vorliegen. Die Ergebnisse der Haufwerksbeprobungen müssen spätestens 14 Werktage nach Probenahme vorliegen. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen auszuführen: Im Feld / vor Ort: • Entnahme von gestörten Bodenproben • Bestimmung der Dichte des Bodens im Feld • Durchführung von Lastplattenversuchen • Anfertigung einer Lageskizze / Ortsbeschreibung der Probenahme- bzw. Prüfstelle • Einmessen der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten) und Höhenlage der Probenahme- und Prüfstellen • Entnahme von Haufwerksmischproben inkl. Dokumentation gem. LAGA PN98. Im Labor / Büro: • Prüfplan mit Festlegung der Anzahl der Prüfstellen anhand des QS-Plans Erdbau des AN Tiefbau • Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Nasssiebung sowie durch Nasssiebung und Sedimentation, Fließ- und Ausrollgrenzen, Glühverlust • Bestimmung der Proctordichte • Deklarationsanalytik der Haufwerksmischproben nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Tagebauen und Brüchen (Eckpunktepapier) oder anderen Regelwerken
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
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Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung