Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Knippelsdorf
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Schönewalde schreibt die Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Knippelsdorf aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die Tragwerks-, Brandschutz- und Freianlagenplanung. Die Baugenehmigung für das Vorhaben liegt bereits vor.
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Die Stadt Schönewalde beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Knippelsdorf. Ausgeschrieben wird LOS 1 Objektplanung in den Leistungsphasen 5-9. Die Baugehnehmigung liegt vor. Mit der Objektplanung sind die Tragwerksplanung, die Brandschutzplanung und die Planung für die Freianlagen zu erbringen.
Die Stadt Schönewalde plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Knippelsdorf und sucht hierfür einen Planungsdienstleister. Der Auftrag umfasst die Objektplanung in den Leistungsphasen 5 bis 9, was die Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung beinhaltet. Zusätzlich sind die Tragwerksplanung, die Brandschutzplanung sowie die Planung der Außenanlagen zu erbringen. Da die Baugenehmigung bereits vorliegt, kann das Projekt zügig in die Umsetzungsphase starten.
Aufteilung in Lose
1 LotAuf dem Baugrundstück befindet sich derzeit ein ehemaliges Lebensmittelgeschäft, das zum Teil abgebrochen wird, um Platz für den Neubau zu schaffen. Der verbleibende Teil wird zu Aufenthaltsräumen (Schulungsraum, Hausanschlüsse und Lager) umgebaut. Der neue Anbau besteht aus der Fahrzeughalle, einem Büroraum, einem weiteren Lagerraum, sowie den Umkleide- und Sanitärräumen (jeweils für Damen und Herren). Der Teil des Gebäudes, der bestehen bleibt, ist unmittelbar in ein Wohnhaus eingebunden. Lediglich die Räumlichkeiten im Erdgeschoss stehen den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung. Es soll ein Gemeinschaftraum mit Küchenzeile, ein Büro sowie ein Hauswirtschaftsraum entstehen. Die südliche Gebäudeabschlusswand des Neubaus wird auf der Grundstücksgrenze errichtet und als Brandwand ausgebildet. Der Bau hat eine Grundfläche von 268,80 m². Dabei wird die "Richtlinie für Sicherheit im Feuerwehrhaus" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beachtet und daraus hervorgehende Vorschriften werden umgesetzt.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert