Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: BiGe Becker GmbH & Co. KG + Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG +1 weitere

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

4. Mai 2026

TED·340163-2026

Neubau der Brücke L 91 über die Riemsloher Straße

Niedersachsen
Hamm, Germany·Veröffentlicht 19. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBrueckenbauTiefbauIngenieurbauOeffentliche InfrastrukturAutobahn Gmbh
Auftragswert
~€2.3M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Neubau der Brücke L 91 über die Riemsloher Straße in Melle aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Rahmen der Ersatzbauten für die Region. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

5 Ersatzbauten Melle, Los 1: L 91 - Neubaubrücke Riemsloher Straße

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau der Brücke L 91, die über die Riemsloher Straße in Melle führt. Das Projekt ist Teil einer größeren Maßnahme, bei der insgesamt fünf Brückenbauwerke in der Region ersetzt werden. Da es sich um ein klassisches Ingenieurbauwerk handelt, liegt der Fokus bei der Vergabe ausschließlich auf dem wirtschaftlichsten Preis. Interessierte Bauunternehmen sollten über entsprechende Erfahrungen im Brückenbau verfügen, um die komplexen Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur zu erfüllen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Los 1: L 91 - Neubaubrücke Riemsloher Straße

Los 1: L 91 - Neubaubrücke Riemsloher Straße

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an BiGe Becker GmbH & Co. KG + Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG +1 weitere

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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