Neubau Tierschutzheim mit Gebäude und Innenräumen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn vergibt im Auftrag des Tierschutzvereins Gifhorn und Umgebung e.V. die Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Tierschutzheims in Ribbesbüttel. Der Auftrag umfasst Los 1 – Gebäude und Innenräume. Ein Bauantrag ist bereits gestellt, die Baugenehmigung steht noch aus. Die Vergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot nach dem niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. plant das bisherige Tierschutzheim durch einen Neubau auf einem bereits käuflich erworbenen Grundstück am Ortsrand von Ribbesbüttel zu ersetzen. Geographisch liegt das Grundstück an der Kreisstraße 82 (K82) zwischen der Ortschaft Ribbesbüttel und dem Ortsteil Winkel, Stadt Gifhorn. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. lässt durch den Landkreis Gifhorn ein neues Tierschutzheim am Ortsrand von Ribbesbüttel errichten. Das bestehende Tierheim soll durch einen Neubau auf einem bereits erworbenen Grundstück an der Kreisstraße 82 ersetzt werden. Die Bauleistungen umfassen das gesamte Gebäude mit Innenräumen – also Rohbau, Ausbau und alle technischen Gewerke. Da der Bauantrag bereits gestellt ist, aber die Genehmigung noch aussteht, befindet sich das Projekt noch in einem frühen Stadium. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Los 1, Gebäude und Innenräume)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignung nach NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz)
- Nachweis vergleichbarer Bauleistungen im Hochbau
- Baugenehmigungsfähige Planung (Bauantrag bereits gestellt)
- Errichtung über öffentliche Kreisstraße K82 und neue Stichstraße
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Als Grundlage wird das NTVergG herangezogen. Die Situation ist im Einzelfall zu bewerten.
Aufteilung in Lose
1 LotFür den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das wirtschaftlichste Angebot in Hinblick auf den Preis.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung