Herstellung von Großbohrpfählen für eine Eisenbahntunnelübungsanlage
Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Errichtung von Großbohrpfählen für eine neue Eisenbahntunnelübungsanlage der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Crossen aus. Der Auftrag umfasst neben der Bohrpfahlgründung auch Erdarbeiten, die Herstellung einer Baustraße sowie den Einbau von zertifiziertem Betonrecycling. Die Arbeiten sind als Los 04 im Rahmen des Gesamtprojekts vergeben.
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Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz, Errichtung einer Eisenbahntunnelübungsanlage in Crossen
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr plant den Bau einer Übungsanlage für Eisenbahntunnel in Crossen. Für dieses Projekt werden nun spezialisierte Firmen gesucht, die die Gründung mittels Großbohrpfählen übernehmen. Der Auftrag beinhaltet neben dem Einbringen von 1.200 Metern Bohrpfählen auch umfangreiche Erdarbeiten, wie das Ausheben einer Baugrube und die Entsorgung von Bodenmassen. Zudem müssen 44 der Pfähle als Energiepfähle ausgebaut werden, um die Anlage energetisch zu nutzen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Los 04 - Großbohrpfähle)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu § 129, 129a, 129b StGB
- Eigenerklärung zu § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung)
- Eigenerklärung zu § 261 StGB (Geldwäsche)
- Eigenerklärung zu § 263, 264 StGB (Betrug/Subventionsbetrug)
- Eigenerklärung zu § 299, 299a, 299b, 108e, 333, 334 StGB (Bestechung)
- Eigenerklärung zu § 232 ff. StGB (Menschenhandel/Zwangsarbeit)
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotIn der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Zweigstelle Crossen ist der Neubau einer Eisenbahntunnelübungsanlage geplant. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Großbohrpfähle. # Leistungsübersicht: 1.400 m² Baustraße herstellen; 3.200 m³ Baugrube herstellen; 6.900 t Erdstoff entsorgen; 1.850 m³ Betonrecycling (zertifiziert) einbauen; 1.200 m Großbohrpfähle, Ortbeton, DN 90 cm herstellen, Einzellänge 7,5m bis 18m; 44 Stück Ausbau der Großbohrpfähle zu Energiepfählen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis 100 %
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung