Logistikdienstleistung für die Hilfsmittelversorgung

Was wird ausgeschrieben
Das BG Klinikum Hamburg schreibt Logistikdienstleistungen für die Versorgung berufsgenossenschaftlich versicherter Patienten aus. Der Auftrag umfasst den Einkauf, die Lagerung, Kommissionierung sowie den Versand der Hilfsmittel über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Beratung und Auftragserfassung verbleiben beim Auftraggeber.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Dienstleistung des Versandes von Hilfsmitteln an berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten. Dazu gehört der Einkauf, die Lagerung und die Kommissionierung der zu liefernden Artikel sowie die versandfertige Verpackung und nationale Auslieferung der Sendungen. Die Beratung der Hilfsmittelempfänger sowie Auftragserfassung geschieht durch Mitarbeiter des BG Klinikum Hamburg gGmbH, die Muttergesellschaft des Auftraggebers. Die Aufträge werden anschließend an den Auftragnehmer übergeben, der diese kommissioniert, verpackt und ausliefert.
Das BG Klinikum Hamburg sucht einen externen Dienstleister, der die logistische Abwicklung für medizinische Hilfsmittel übernimmt. Das bedeutet, der Auftragnehmer kümmert sich um den Einkauf, die Lagerhaltung, das Zusammenstellen der Pakete (Kommissionierung) und den Versand an die Patienten. Die medizinische Beratung und die eigentliche Bestellung der Hilfsmittel werden weiterhin direkt vom Klinikum durchgeführt. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt und richtet sich an Logistikunternehmen mit Erfahrung in der medizinischen Versorgung.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zur Nichtzugehörigkeit zu sanktionierten russischen Unternehmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
- Eigenerklärung zur Eignung bezüglich Verstößen gegen das AEntG, MiLoG, LkSG, AufenthG und SchwArbG
- Nachweis über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist die Dienstleistung des Versandes von Hilfsmitteln an berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten. Dazu gehört der Einkauf, die Lagerung und die Kommissionierung der zu liefernden Artikel sowie die versandfertige Verpackung und nationale Auslieferung der Sendungen. Die Beratung der Hilfsmittelempfänger sowie Auftragserfassung geschieht durch Mitarbeiter des BG Klinikum Hamburg gGmbH, die Muttergesellschaft des Auftraggebers. Die Aufträge werden anschließend an den Auftragnehmer übergeben, der diese kommissioniert, verpackt und ausliefert.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung