Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€1.9M

Zuschlag am

2. Jan. 2025

TED·548839-2026

Einbau einer motorisch betriebenen, vertikalen Großlamellen-Fassadenanlage

Mecklenburg-Vorpommern
Greifswald, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenMetallbauFassadenbauOeffentliche BauvorhabenStahlbauMontagearbeiten
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Greifswald schreibt den Einbau einer beweglichen, motorisch betriebenen Großlamellenanlage inklusive der zugehörigen Stahltragkonstruktion aus. Es handelt sich um ein Bauvorhaben in der Region Greifswald. Details zu Fristen oder einem spezifischen Auftragswert sind in der vorliegenden Bekanntmachung nicht explizit aufgeführt.

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Einbau einer motorisch betriebenen, beweglichen, vertikalen Großlamellenanlage inkl. Stahltragkonstruktion

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Greifswald plant die Installation einer modernen Fassadenlösung. Dabei geht es um eine vertikale Großlamellenanlage aus Lochblech, die motorisch beweglich ist und eine entsprechende Stahlunterkonstruktion benötigt. Diese Art von Fassadenelementen dient meist der Verschattung oder der ästhetischen Gestaltung von öffentlichen Gebäuden. Da keine detaillierten Fristen oder Auftragswerte genannt sind, sollten sich interessierte Unternehmen auf eine spezialisierte Montagearbeit im Bereich Metallbau oder Fassadentechnik einstellen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lochblechlamellen-Fassaden

Einbau einer motorisch betriebenen, beweglichen, vertikalen Großlamellenanlage inkl. Stahltragkonstruktion

CPV 45210000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Jan. 2025
    Zuschlag erteilt
    €1.9M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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