Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€1.9M

Zuschlag am

2. Jan. 2025

TED·547487-2026

Einbau einer beweglichen Lochblechlamellen-Fassade mit Stahltragkonstruktion

Mecklenburg-Vorpommern
Greifswald, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenFassadenbauMetallbauOeffentliche BauauftraegeStahlbauGreifswald
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Greifswald schreibt den Einbau einer motorisch betriebenen, vertikalen Großlamellenanlage inklusive der notwendigen Stahltragkonstruktion aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Fassadenbauarbeiten in der Region Greifswald. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Einbau einer motorisch betriebenen, beweglichen, vertikalen Großlamellenanlage inkl. Stahltragkonstruktion

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt Greifswald sucht einen Auftragnehmer für die Montage einer speziellen Fassadenkonstruktion. Dabei geht es um eine bewegliche Großlamellenanlage aus Lochblech, die motorisch gesteuert wird und eine eigene Stahltragkonstruktion benötigt. Diese Arbeiten sind für ein Bauprojekt in der Region Greifswald vorgesehen. Da es sich um eine spezialisierte Fassadenlösung handelt, ist technisches Know-how im Bereich Metallbau und Antriebstechnik erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lochblechlamellen-Fassaden

Einbau einer motorisch betriebenen, beweglichen, vertikalen Großlamellenanlage inkl. Stahltragkonstruktion

CPV 45210000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Jan. 2025
    Zuschlag erteilt
    €1.9M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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