Linienbündel Bad Mergentheim: Busverkehrsdienstleistungen mit On-Demand-Verkehr
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH vergibt den Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim nach der Sektorenverordnung (SektVO). Der Auftrag umfasst die Buslinien 956, 957 und 958 sowie die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre (3650 Tage) mit Betriebsaufnahme zum 01.01.2028. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Nahverkehrsplans des Main-Tauber-Kreis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 13 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 01.01.2028 zu vergeben. Vergeben wird auf Basis des aktuellen Nahverkehrsplans des Main-Tauber-Kreis, die Erbringung von Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Bad Mergentheim umfasst die heutigen Linien: – 956 (Weberdorf - Bahnhof - Herrenwiesen), - 957 (Bad Mergentheim - Löffelstelzen und zurück), – 958 (Bad Mergentheim Neunkirchen - Bahnhof - Igersheim und zurück). Es ist vorgesehen, einen On-Demand-Verkehr einzurichten sowie das Verkehrsangebot anzupassen. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten, Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen).
Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH sucht einen Betreiber für den öffentlichen Busverkehr im Raum Bad Mergentheim. Das Linienbündel umfasst drei Buslinien (956, 957 und 958), die verschiedene Ortsteile wie Weberdorf, Löffelstelzen, Neunkirchen und Igersheim mit dem Bahnhof verbinden. Neu ist die geplante Einführung eines On-Demand-Verkehrs als ergänzendes Angebot – das bedeutet flexible, bedarfsgesteuerte Fahrten ohne festen Fahrplan, die per App oder Telefon bestellt werden können. Der Vertrag läuft über 10 Jahre, die Betriebsaufnahme ist für Januar 2028 geplant. Die Vergabe erfolgt nach den Regeln der Sektorenverordnung (SektVO), die für öffentliche Verkehrsdienste gilt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Linienverkehre
- Eignung nach Sektorenverordnung (SektVO)
- Nachweis ausreichender Verkehrsleistung gemäß § 8a Abs. 2 PBefG
- Erfahrung mit öffentlichen Verkehrsdiensten im Regionalverkehr
- Fähigkeit zur Einrichtung und Betrieb von On-Demand-Verkehr
- Konformität mit Nahverkehrsplan des Main-Tauber-Kreis
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Linienbündel Bad Mergentheim besteht aktuell aus den VRNBuslinien 956, 957 und 958 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlägen. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Des Weiteren ist vorgesehen, einen On-Demand-Verkehr einzurichten sowie das Verkehrsangebot anzupassen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Bad Mergentheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibungrheinneckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Main-Tauber-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_mtk_2018_lr.pdf Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/2023-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.5.2023.pdf. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert