Liefervereinbarung für Verbandmittel im Open-House-Verfahren

Was wird ausgeschrieben
Die AOK Nordost schreibt die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 Abs. 1a SGB V aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem jederzeit neue Lieferanten beitreten können. Die Laufzeit erstreckt sich bis Oktober 2028.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitige Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge" BEACHTEN SIE BITTE IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS DIE BESCHAFFUNGSSTELLE DER AOK HESSEN DIESES VERFAHREN FÜR DIE AOK NORDOST DURCHFÜHRT.
Die AOK Nordost sucht Lieferanten für die Bereitstellung von Verbandmitteln, wie sie für die Wundversorgung von Versicherten benötigt werden. Das Verfahren wird als sogenanntes Open-House-Modell durchgeführt, was bedeutet, dass es keine exklusiven Verträge gibt und qualifizierte Anbieter jederzeit beitreten können, sofern sie die festgelegten Bedingungen erfüllen. Die Abwicklung erfolgt durch die Beschaffungsstelle der AOK Hessen. Interessierte Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen für die Abrechnung von Verbandmitteln nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erfüllung der zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 124 GWB
- Qualifikation zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 123 GWB siehe Unterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit Verbandmitteln einschließlich PEG-Verbandsets, nach § 31 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit der Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) soweit die vorgenannten Leistungen nicht durch die Arzneimittel-Richtlinie oder andere gesetzliche oder vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind. Verbandmittel sind keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG) oder Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Open-House-Vertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Open-House-Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wir ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.12.2026. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Vergabeverfahrens durchführen, werden die ihm Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend beendet.
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Okt. 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung