Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Löwenstein Medical SE Co. KG

Auftragswert

€193k

Zuschlag am

10. Juni 2026

TED·405687-2026

Lieferung von zwölf Notfallbeatmungsgeräten für den Rettungsdienst

Nordrhein-Westfalen
Steinfurt, Germany·Veröffentlicht 12. Juni 2026
MedizintechnikGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenMedizintechnikRettungsdienstNotfallmedizinOeffentliche BeschaffungGesundheitswesen
Auftragswert
~€240k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Kreis Steinfurt schreibt die Beschaffung von zwölf Notfallbeatmungsgeräten inklusive Zubehör für Notarzteinsatzfahrzeuge aus. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung auch die notwendigen Schulungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie den Abschluss von Serviceverträgen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Zur Ausstattung der Notarzteinsatzfahrzeuge des Rettungsdienst Kreis Steinfurt sollen zwölf neue Notfallbeatmungsgeräte und das beschriebene Zubehör beschafft werden, die für die rettungsdienstliche Beatmung und den Intensivtransport eines Patienten geeignet sind. Die Beatmungsgeräte müssen den Bedingungen der beigefügten Leistungsbeschreibung entsprechen. Bestandteil der Ausschreibung sind zudem Schulungen nach Medizinproduktegesetz (MPG) bzw. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Serviceverträge für die Notfallbeatmungsgeräte entsprechend der Leistungsbeschreibung.

VergabeHero-Einschätzung

Der Rettungsdienst des Kreises Steinfurt benötigt zwölf neue Notfallbeatmungsgeräte, die sowohl für die medizinische Versorgung vor Ort als auch für den Intensivtransport von Patienten in Notarzteinsatzfahrzeugen geeignet sind. Neben der reinen Hardware-Lieferung müssen die Anbieter auch Schulungen für das Personal nach den geltenden Medizinprodukte-Vorschriften durchführen und langfristige Serviceverträge für die Wartung der Geräte anbieten. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu 50 Prozent über den Preis und zu 50 Prozent über qualitative Aspekte wie die Lieferzeit und eine praktische Produktpräsentation vor einer Fachkommission.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von zwölf Notfallbeatmungsgeräten für den Rettungsdienst Kreis Steinfurt

Zur Ausstattung der Notarzteinsatzfahrzeuge des Rettungsdienst Kreis Steinfurt sollen zwölf neue Notfallbeatmungsgeräte und das beschriebene Zubehör beschafft werden, die für die rettungsdienstliche Beatmung und den Intensivtransport eines Patienten geeignet sind. Die Beatmungsgeräte müssen den Bedingungen der beigefügten Leistungsbeschreibung entsprechen. Bestandteil der Ausschreibung sind zudem Schulungen nach Medizinproduktegesetz (MPG) bzw. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Serviceverträge für die Notfallbeatmungsgeräte entsprechend der Leistungsbeschreibung.

CPV 33157200, 33157400
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Wertung auf Basis der bepreisten Leistungsbeschreibung

    50%
  • quality

    Lieferzeit, das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit erhält die volle Punktzahl, die weiteren Angebote erhalten in Abhängigkeit davon anteilige Punkte entsprechend der angebotenen Lieferzeit.

    10%
  • quality

    Wertung anhand einer Produktpräsentation durch eine Bewertungskommission: Wertung anhand der Kriterien Durchführung des täglichen Geräte Check Up (10 %), Allgemeines Bedienkonzept / Interaktionsmöglichkeiten und Übersichtlichkeit Menüstruktur (40 %), Einstellungsmöglichkeiten der vordefinierten Beatmungsprofile und Beginn einer Beatmung mit diesen Profilen (25 %) und Anpassungsmöglichkeiten der Beatmungseinstellungen im laufenden Betrieb und Alarmgrenzen inkl. Anwendersicherheit (25 %)

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Löwenstein Medical SE Co. KG · €193k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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