Lieferung von Zweitakt-Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Motorsägenkettenhaftöl
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung über die jährliche Lieferung von ca. 35.000 Litern Zweitakt-Sonderkraftstoff und 10.000 Litern biologisch abbaubarem Motorsägenkettenhaftöl aus. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Lieferung von Zubehör wie Fasspumpen und Sicherheitseinfüllstutzen. Die Laufzeit und die genauen Lieferstandorte sind auf den Betrieb in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet.
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Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Zweitakt-Sonderkraftstoff und Motorsägenkettenhaftöl sowie Zubehör an verschiedene Lieferstandorte des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein Westfalen.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW sucht einen Lieferanten für Betriebsstoffe, die für die tägliche Forstarbeit benötigt werden. Konkret geht es um jährlich etwa 35.000 Liter speziellen Zweitakt-Kraftstoff und 10.000 Liter biologisch abbaubares Kettenöl für Motorsägen, ergänzt durch notwendiges Zubehör wie Pumpen und Einfüllstutzen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, wird ein fester Partner für die regelmäßige Belieferung der verschiedenen Standorte in Nordrhein-Westfalen gesucht. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den günstigsten Preis.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 35.000 L Zweitakt-Sonderkraftstoff (pro Jahr) sowie von ca. 10.000 L Motorsägenkettenhaftöl (pro Jahr) mit einem Vertragspartner. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet zudem Zubehör (ca. 5 Fasspumpen für Zweitaktsonderkraftstoff inkl. Fassschlüssel und 5 Fasspumpen für Motorsägenkettenhaftöl inkl. Fassschlüssel, ca. 10 Tragesysteme "Husqvarna" sowie ca. 25 Sicherheitseinfüllstutzen pro Jahr). Mit der Lieferung des Vollguts sind vom Auftragnehmer zugleich geeignete - benzinbeständige - Säcke zur Leergutrücknahme zur Verfügung zu stellen. Die Rücknahme der Leerkanister sowie der Leerfässer hat bei der nächsten Vollgutlieferung zu erfolgen. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um eine rein kalkulatorische Anzahl, ermittelt anhand von Erfahrungswerten aus den letzten Jahren. Ein Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Oben genannte Schätzmengen können nicht garantiert werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wertung des Angebotspreises netto pro Vertragsjahr
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert