Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Autohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG

Auftragswert

€108k

TED·465145-2026

Lieferung von zwei Transportern für die Betriebsstelle Harlingerland

Niedersachsen
Brake, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
Fahrzeuge und TransportmittelWasserversorgungÖffentliche VerwaltungFahrzeugbeschaffungNutzfahrzeugeWasserwirtschaftOeffentliche AuftraggeberLogistik
Auftragswert
~€90k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband schreibt die Beschaffung von zwei Transportern für die Betriebsstelle Harlingerland aus. Es handelt sich um einen direkten Kauf der Fahrzeuge. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines bestehenden Qualifizierungssystems.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von zwei Transportern für die BST Harlingerland gemäß Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband benötigt zwei neue Transporter für seine Betriebsstelle im Harlingerland. Da die Fahrzeuge direkt gekauft werden, liegt der Fokus bei der Auswahl neben dem Preis auch auf der Lieferzeit. Da bereits ein Qualifizierungssystem besteht, werden nur vorab ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Dies ist ein klassischer Fahrzeugbeschaffungsauftrag für einen regionalen Wasserversorger.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von zwei Transportern (BST Harlingerland)

In dieser Ausschreibung werden zwei Transporter vergeben. Die Fahrzeuge werden gekauft. Alle Teilnehmer an dieser Ausschreibung haben im Vorfeld im Rahmen eines Qualifizierungssystems ihre Eignung nachgewiesen und werden daher zur Angebotsabgabe aufgefordert.

CPV 34144700, 34100000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Angebotspreis zzgl. Lebenszykluskosten

    90%
  • quality

    Lieferzeit in Wochen

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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