Lieferung von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 10 und einem Mittleren Löschfahrzeug MLF
Was wird ausgeschrieben
Sammelbeschaffung im Amt Probstei: Lieferung von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 10 (für die Gemeinden Schönberg und Stein) sowie eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF (für die Gemeinde Krummbek/Bendfeld). Jedes Fahrzeug besteht aus Fahrgestell und Aufbau. Die Beschaffung umfasst drei Lose, die jeweils einzeln vergeben werden. Zuschlagskriterien sind zu 70 % der Preis und zu 30 % die technische Ausführung sowie Service und Gewährleistung.
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Sammelbeschaffung im Amt Probstei; Lieferung 1x LF10 für die Gemeinde Schönberg, 1x LF10 für die Gemeinde Stein, 1x MLF für die Gemeinde Krummbek/Bendfeld
Drei Gemeinden im Amt Probstei (Schönberg, Stein und Krummbek/Bendfeld) in Schleswig-Holstein beschaffen gemeinsam Feuerwehrfahrzeuge. Konkret werden zwei Löschgruppenfahrzeuge vom Typ LF 10 und ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) benötigt — jeweils als Komplettpaket mit Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau. Die Fahrzeuge sind für die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren bestimmt und dienen der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt, sodass Bieter für jedes Fahrzeug einzeln Angebote abgeben können. Bewerber müssen die allgemeinen Eignungsvoraussetzungen nach GWB (§§ 123–126) erfüllen, die unter anderem Ausschlüsse wegen Korruption, Betrug, Insolvenz oder Verstößen gegen Steuer-, Sozial- und Umweltrecht vorsehen. Der geschätzte Gesamtwert liegt im mittleren sechsstelligen Bereich.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Allgemeine Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe wegen Korruption, Betrug, Insolvenz, etc.)
- Nachweis der Erfüllung steuerlicher, sozialer und umweltrechtlicher Verpflichtungen
- Keine Beteiligung an kriminellen Vereinigungen oder terroristischen Aktivitäten
- Kein Interessenkonflikt im Vergabeverfahren
- Keine schwerwiegenden beruflichen Fehlverhalten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderung sensibler Daten ist ausgeschlossen
Aufteilung in Lose
3 LoteLieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, für die Gemeinde Schönberg
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, für die Gemeinde Stein
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, für die Gemeinde Krummbek / Bendfeld
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price
70%
- quality
Technische Ausführung 30%
- price
70%
- quality
Service und Gewährleistung 30%
- price
70%
- quality
Service/Gewährleistung 30%
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung