TED·517836-2026·Schließt in 30 Tagen

Lieferung von zwei Kompaktkehrsaugmaschinen

Nordrhein-Westfalen
Kleve, Germany·Veröffentlicht 27. Juli 2026
FahrzeugeKommunalbedarfÖffentliche VerwaltungEntsorgung und StadtreinigungKommunaltechnikStrassenreinigungFahrzeugbeschaffungOeffentliche BetriebeMaschinenbau
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR schreiben die Beschaffung von zwei Kompaktkehrsaugmaschinen für den kommunalen Straßen- und Flächenreinigungsbetrieb aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einer Angebotsfrist bis zum 25. August 2026. Die Zuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen auf Preis und Qualität verteilt.

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Lieferung von zwei Kompaktkehrsaugmaschinen

VergabeHero-Einschätzung

Die Umweltbetriebe der Stadt Kleve suchen zwei neue Kompaktkehrsaugmaschinen, die für die Reinigung von Straßen und öffentlichen Flächen im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen. Das Verfahren ist offen gestaltet, was bedeutet, dass sich jedes interessierte Unternehmen bewerben kann. Bei der Auswahl des Anbieters spielen sowohl der Preis als auch die technische Qualität der Maschinen eine gleich große Rolle. Da es sich um kommunale Reinigungsfahrzeuge handelt, ist eine hohe Zuverlässigkeit und Wartungsfreundlichkeit für den täglichen Betrieb entscheidend.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von zwei Kompaktkehrsaugmaschinen

Lieferung von zwei kompakten Kompakkehrsaugmaschinen für den kommunalen Straßen- und Flächenreinigungsbetrieb.

CPV 34144431Frist 25. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    s. Fragenkatalog zur Wertungsmatrix

    50%
  • price

    Preis

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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